Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 956 / 21.09.2017

Auslegungsverfahren Naturschutzgebiet „Pegnitztal Ost“

Das Auslegungsverfahren zum geplanten Naturschutzgebiet „Pegnitztal Ost“ beginnt. Die Regierung von Mittelfranken beabsichtigt das östliche Pegnitztal als Naturschutzgebiet „Pegnitztal Ost“ auszuweisen. Gesetzesgrundlagen sind Paragraf 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Artikel 51 Absatz 1 Nummer 2 und Artikel 52 BayNatSchG. Bei dem geplanten Naturschutzgebiet im Nürnberger Osten handelt es sich um einen äußerst wertvollen Komplex aus offenen und bewaldeten Bereichen, der durch jahrzehntelange extensive Nutzung der Wiesenbereiche und teilweisen Nutzungsverzicht in den Wäldern geprägt ist. Das Pegnitztal Ost steht schon heute unter Landschaftsschutz und ist sowohl als Wasserschutzgebiet als auch als europäisches Schutzgebiet Natura 2000 ausgewiesen.

Sehr hochwertige Biotoptypen des geplanten Naturschutzgebiets sind die Sandmagerrasen auf Terrassensanden mit zahlreichen charakteristischen sowie gefährdeten Arten. Die Sandmagerrasen und Sandgrasheiden im Pegnitztal Ost gehören zu den wertvollsten Sandlebensräumen im Stadtgebiet von Nürnberg.

Um das östliche Pegnitztal in seiner ökologischen Vielfalt für künftige Generationen zu erhalten, hat der Stadtrat von Nürnberg mit Beschluss vom 15. Februar 2017 die Regierung von Mittelfranken gebeten, ein Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet einzuleiten.

Der Entwurf der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Pegnitztal Ost“ und die dazugehörigen Schutzgebietskarten im Maßstab 1 : 25 000 und 1 : 5 000, aus denen sich die Grenzen des Naturschutzgebietes ergeben, liegen bei der Stadt Nürnberg von Montag, 2. Oktober 2017, bis einschließlich Freitag, 3. November 2017, während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.

Während der Auslegungsfrist können bei der Stadt Nürnberg, Rathaus Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit, Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg, Zimmer 120, Telefon 09 11 / 2 31-49 77 zu den üblichen Geschäftszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung oder bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Lina-Ammon-Straße 28, 90471 Nürnberg, Zimmer 219, 2. Stock, Telefon 09 11 / 2 31-36 47 jeweils Montag, Dienstag, Donnerstag zwischen 8.30 und 15.30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag zwischen 8.30 und 12.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung oder bei der Regierung von Mittelfranken, Bischof-Meiser-Straße 2/4, Zimmer 1.16, 91522 Ansbach, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Zudem werden die Bekanntmachung sowie die Schutzgebietsunterlagen veröffentlicht im Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter „Aufgaben“ > „Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz“ > „Rechtsfragen Umwelt“ > „Naturschutz und Landschaftspflege“ > „Ausweisung von Naturschutzgebieten“ > „Aktuelle Inschutznahmeverfahren“ oder im Internetauftritt der Stadt Nürnberg, Umweltamt, in der Rubrik Bekanntmachungen unter http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/bekanntmachung.html. let

 

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