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Bekanntmachungen des Umweltamtes   

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Verbandsversammlung des Wasserverbandes Knoblauchsland

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Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit beim Unternehmen Bayer. Hammerwerk Zechel GmbH

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Gehobene Erlaubnis Mischwassereinleitung Raum Katzwang

Verbandsversammlung des Wasserverbandes Knoblauchsland

Der Wasserverband Knoblauchsland lädt hiermit alle Mitglieder zur Verbandsversammlung am

Montag, den 06. Februar 2012, 19.00 Uhr
im Gasthaus „Altes Forsthaus“, Untere Dorfstraße 6, 90427 Nürnberg

ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung (Verbandsvorsteher)
2. Unterrichtung über die Angelegenheiten des Verbandes
3. Wahl der Schaubeauftragten
4. Jahresrechnung und Haushaltsplan
- Feststellung der Jahresrechnung 2011
- Feststellung des Haushaltsplanes 2012
5. Wahl des Vorstandes
a) Vorsteher
b) Vorstandsmitglieder und Stellvertreter
6. Projekt Bewässerungsoptimierung
7. Hinweise auf das neue Beregnungsjahr
8. Anhörung mit Mitgliedern
9. Sonstiges

Umweltamt

 

Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit beim Unternehmen Bayer. Hammerwerk Zechel GmbH

Allgemeine Vorprüfung über die Umweltverträglichkeit der Änderung der nach Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen Anlage der Firma Bayerisches Hammerwerk Freiformschmiede und Ringwalzwerk Hermann Zechel GmbH

Die Firma Bayerische Freiformschmiede und Ringwalzwerk Hermann Zechel GmbH beabsichtigt ihren Betrieb im Anwesen Schweinauer Hauptstr. 162, Nürnberg, um ein Ringwalzwerk zum Warmwalzen von Stahl zu erweitern. 
Eine allgemeine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher gemäß § 3a Satz 2 zweiter Halbsatz UVPG abgesehen. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. 
Das Protokoll über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kann beim Umweltamt der Stadt Nürnberg/Abt. 2, Technischer Umweltschutz, Lina-Ammon-Str. 28, 90471 Nürnberg, 2.0G., Zi. 204 , Ruf-Nr. 231- 2109 oder 231- 2727 während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 - 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.30 - 12.30 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen: §§ 3a, 3b Abs. 1 und 3c Satz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 3.6 Spalte 2 A des UVPG.

Stadt Nürnberg
Umweltamt

 

Gehobene Erlaubnis Mischwassereinleitung Raum Katzwang

Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zum Einleiten von Mischwasser
aus 4 Mischwasserentlastungsanlagen aus dem Gebiet Katzwanger Raum
in die Rednitz


Mit Bescheid vom 19.10.2011 hat das Umweltamt der Stadt Nürnberg/Abt. Technischer Umweltschutz den Antrag der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zum Einleiten von Mischwasser aus 4 Mischwasserentlastungsanlagen aus dem Gebiet Katzwanger Raum in die Rednitz nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigt.
Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides sowie der genehmigten Pläne liegen in der Zeit von 03.11.2011 bis einschließlich 16.11.2011 während der Dienststunden beim Umweltamt der Stadt Nürnberg/Abt. Technischer Umweltschutz, Lina-Ammon-Straße 28, Nürnberg, 2. Stock, Zimmer 208 (Ansprechpartner: Frau Wilpert, Tel. 231-3370) zur Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid vom 19.10.2011 als zugestellt gilt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides vom 19.10.2011 bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, beim Umweltamt der Stadt Nürnberg angefordert werden.
Stadt Nürnberg/Umweltamt

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