Artenschutz

Häufig gestellte Fragen

Steht mein Tier unter Artenschutz?

Grundsätzlich wird zwischen besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten unterschieden. Diese Unterscheidung ist notwendig, da streng geschützte Arten schärferen Schutzbestimmungen unterliegen.

Eine schnelle Abfrage des jeweiligen Schutzstatus kann dabei über die Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn vorgenommen werden:

Wie melde ich mein artgeschütztes Tier an oder ab?

Haltungsbeginn sowie -ende sind der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Bitte verwenden Sie hierzu folgenden Vordruck:

Wie verfahre ich mit artgeschützten Lederwaren, Pelzmänteln, Elfenbeinschnitzereien & Co.?

Für streng geschützte Erzeugnisse ist im Falle einer Vermarktung (z.B. Verkauf, Ankauf, Tausch etc.) eine sogenannte EG-Bescheinigung zwingend notwendig.
Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.

Was tun bei Hornissen am Gebäude?

Hornissen stehen unter besonderem Schutz, weshalb die Tiere nicht verletzt oder getötet sowie die Nester nicht zerstört werden dürfen. Hornissen sind friedfertige Nachbarn, die nur schwer zu reizen sind.
In Einzelfällen kann nach Besichtigung durch einen unserer Hornissenberater eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung oder Beseitigung des Nestes bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.

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