Meldepflicht artgeschützter Tiere

Grundsätzlich wird zwischen besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten unterschieden. Für diese geschützten Arten sind Besitz (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG) und Vermarktung (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG) verboten. Hierfür gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.
Unterscheidung: Ist mein Tier besonders oder streng geschützt ?
besonders
§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG
- Arten des Anhangs B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EG-VO)
- Arten des Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie)
- europäische Vogelarten 2009/147/EG (VRL)
- Arten der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), die in Spalte 2 mit einem Kreuz gekennzeichnet sind
streng
§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
- Arten des Anhangs A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EG-VO)
- Arten des Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie)
- Arten der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), die in Spalte 3 mit einem Kreuz gekennzeichnet sind
Abfrage Schutzstatus
Wer in Nürnberg ein besonders oder streng geschütztes Tier hält, muss dieses der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich schriftlich melden
- nach Erwerb (z.B. Kauf, Schenkung, Tausch etc.)
- nach Geburt (bei eigenen Nachzuchten)
- nach Abgabe (z.B. Verkauf, Schenkung, Tausch etc.)
- nach Tod
Bitte verwenden Sie hierfür folgendes Meldeformular:
- Bestandsanzeige für artgeschützte Tiere
- Hinweisblatt zum Meldeformular </imperia/md/umweltamt/dokumente/hinweisblatt_zum_meldeformular_fuer_tiere.pdf> (PDF, 238 KB)
Welche Unterlagen benötige ich für die An- und Abmeldung meines Tieres?
An-/Abmeldung | Schutzstatus | Bestandsanzeige (Meldeformular) | Herkunftsnachweis (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, etc.) | EG-Bescheinigung (gelb) |
---|---|---|---|---|
Anmeldung | besonders geschützt | X | X | |
streng geschützt nach FFH-Richtlinie oder BArtSchV | X | X | ||
streng geschützt nach Anhang A der EG-VO | X | X | X (nur Kopie) | |
Abmeldung | alle | X | X (bei Tod Original) |
Wie ist mein artgeschütztes Tier zu kennzeichnen ?
Für die Haltung aller lebenden Tiere, welche in der Anlage 6 BArtSchV genannt sind, besteht eine Kennzeichnungspflicht. Die jeweils vorgeschriebene Kennzeichnungsmethode kann den Spalten 2 bis 6 der Anlage 6 BArtSchV entnommen werden.
Grundsätzlich gilt dabei folgendes:
Zuchtvögel
geschlossener Ring
- Hinweisblatt zur Beringung von Vögeln <https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/tiere_pflanzen/infoblatt_kennzeichnung_von_vogeln.pdf>(PDF, 240 KB)
- Ringbestellung bei BNA<https://www.bna-ev.de/index.php/kennzeichnung-gem-bartschv/bestellformulare-fuer-artenschutzkennzeichen>
- Ringbestellung bei ZZF<https://www.zzf.de/ringstelle/vogelringe.html>
sonstige
andere Vögel außer Zuchtvögel
offener Ring oder Transponder
- Hinweisblatt zur Beringung von Vögeln <https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/tiere_pflanzen/infoblatt_kennzeichnung_von_vogeln.pdf>(PDF, 240 KB)
- Ringbestellung bei BNA<https://www.bna-ev.de/index.php/kennzeichnung-gem-bartschv/bestellformulare-fuer-artenschutzkennzeichen>
- Ringbestellung bei ZZF<https://www.zzf.de/ringstelle/vogelringe.html>
Reptilien
Transponder oder Fotodokumentation
- Hinweisblatt zur Fotodokumentation von Landschildkröten <https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/anleitung_zur_fotodokumentation_von_landschildkroten_neu.pdf>(PDF, 541 KB)
- Hinweisblatt zur Fotodokumentation von Himmelblauen Zwergtaggeckos <https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/handzettel_kennzeichnung_lygodaktylus_williamsi.pdf>(PDF, 260 KB)
Säugetiere
Transponder
Abweichungen von der vorgeschriebenen Kennzeichnungsmethode sind in Einzelfällen möglich, bedürfen jedoch immer einer schriftlichen Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Untere Naturschutzbehörde
Bauhof 2
Zimmer 308
90402 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 3657 oder - 14891
Telefax 0911 / 231 - 3825
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Kontaktformular- Rechtsgrundlagen Artenschutz
- Hinweisblatt zur Fotodokumentation von Landschildkröten </imperia/md/umweltamt/dokumente/anleitung_zur_fotodokumentation_von_landschildkroten_neu.pdf> (PDF, 546 KB)
- Hinweisblatt zur Fotodokumentation von Himmelblauen Zwergtaggeckos </imperia/md/umweltamt/dokumente/handzettel_kennzeichnung_lygodaktylus_williamsi.pdf> (PDF, 265 KB)
- Hinweisblatt zur Beringung von Vögeln </imperia/md/umweltamt/dokumente/tiere_pflanzen/infoblatt_kennzeichnung_von_vogeln.pdf> (PDF, 245 KB)
- Ist mein Tier geschützt?