Hornissen stehen unter besonderem Schutz, weshalb die Tiere nicht verletzt oder getötet sowie die Nester nicht zerstört werden dürfen. Hornissen sind friedfertige Nachbarn, die nur schwer zu reizen sind.
In Einzelfällen kann nach Besichtigung unseres Hornissenberaters eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung oder Beseitigung des Nestes bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.