Naturdenkmäler

Nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes können Einzelschöpfungen der Natur, deren Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Seltenheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen, volks- oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt, als Naturdenkmäler geschützt werden. Dazu gehören insbesondere charakteristische Bodenformen, Felsbildungen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Wanderblöcke, Gletscherspuren, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, alte oder seltene Bäume und besondere Pflanzenvorkommen.

Naturdenkmal Linde im Stadtpark

Derzeit sind im Stadtgebiet Nürnberg fast 100 Naturdenkmäler ausgewiesen. Zwei Naturdenkmäler, eine Rotbuche am Laufer Schlagturm und eine Blutbuche im Cramer Klett Park, sind infolge eines Pilzbefalls abgestorben. Mit Ausnahme des flächenhaften Naturdenkmals Hohlsteinbruch handelt es sich bei den Naturdenkmälern um Einzelbäume, Baumreihen und Alleen. Auch die beiden zuletzt ausgewiesenen Denkmäler, eine Stiel-Eiche am Bielingplatz und eine Kornelkirsche in Schoppershof, sind stattliche Einzelbäume, die unsere Stadt ein Stückchen grüner machen.

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