Gewässerbenutzung

Für die Benutzung von Gewässern ist eine Genehmigung durch das Umweltamt notwendig soweit im Wasserhaushaltsgesetz nichts anderes bestimmt ist.
Was ist ein Gewässer?
Gewässer sind zum einen oberirdische Gewässer wie Flüsse, Bäche und Gräben, zum anderen unterirdische wie das Grundwasser. Benutzungen sind vor allem die Entnahme von Wasser und Einleitungen in Gewässer.
Was ist eine genehmigungspflichtige Benutzung?
Beispiele für genehmigungspflichtige Benutzungen sind Bauwasserhaltungen, Versickerungsanlagen oder Brunnen. Für den Gemeingebrauch von Wasser ist dagegen keine Genehmigung notwendig.
Beratung durch das Umweltamt
Das Umweltamt berät Bürger und Unternehmen bezüglich geplanter Gewässerbenutzungen und klärt unter anderem folgende Fragen:
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Ist das geplante Vorhaben eine Gewässerbenutzung?
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Ist die geplante Gewässerbenutzung anzeige- bzw. genehmigungspflichtig?
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Welche Bedingungen müssen für die Erteilung einer Genehmigung erfüllt sein?
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Welche Unterlagen und Informationen werden für eine Beurteilung benötigt?
Formulare
Antrag
Antrag auf eine Eigenwasserversorgungsanlage mittels Tief-, Flachbrunnen (Beregnungsbrunnen)
- Download des Formulars<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/325_uwa/325_uwa_f_antrag_eigenver_tief_flach/show>
Ergänzungsbogen
Ergänzungsbogen zum Antrag Eigenwasserversorgungsanlage mittels Tief-, Flachbrunnen (Beregnungsbrunnen)
- Download des Formulars<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/325_uwa/325_uwa_f_ergaenzung_eigenver_tief_flach/show>
Antrag
Antrag auf eine Wärmepumpenanlage mittels Förder- und Schluckbrunnen
- Download des Formulars<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/325_uwa/325_uwa_f_antrag_waermepumpe_schluckbrunnen/show>
Weitere Wasserrechtliche Anträge siehe:
Technischer Umweltschutz
Herr Zollinger
Telefon 09 11 / 2 31-3370
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