Die trockenen Sommer der vergangenen Jahre haben das Thema Gartenbewässerung in den Fokus gerückt. Zur Bewässerung des eigenen Gartens kann Regenwasser über eine Zisterne oder Regentonne gesammelt werden. Dies ist die einfachste und nachhaltigste Form der Bewässerung. Unter gewissen Voraussetzungen ist es aber auch möglich, einen Brunnen zu bohren und Gießwasser in geringen Mengen zu entnehmen.
An die Errichtung von Brunnen zur Gartenbewässerung und die damit verbundene Wasserentnahme stellt der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen. Nur so kann das Grundwasser in seiner Menge und Beschaffenheit geschützt werden.
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind gemäß § 49 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit Art. 30 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) grundsätzlich einen Monat vor Beginn bei der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Erdaufschlüsse, auch ohne Einwirkung auf das Grundwasser, sind ebenfalls geologische Untersuchungen im Sinne des § 3 des Geologiedatengesetzes (GeolDG) und nach § 8 GeolDG i. V. m. § 51h der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) gegenüber dem Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) anzeigepflichtig.
Anzeigeverfahren mit TANGO
Zur Anzeige von Bohrungen nach § 49 WHG sowie § 8 GeolDG nutzen Sie bitte das Portal „TANGO“ des LfU:
Für den Zugang zu TANGO benötigen Sie zur Authentifizierung
- als Privatpersonen eine BundID oder
- als Unternehmen ein Mein Unternehmenskonto auf der Basis von Elster.
Was ist zu beachten?
Bei der Planung eines Gartenbrunnens sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Zum Schutz des Trinkwassers ist die Errichtung von Gartenbrunnen in Wasserschutzgebieten nicht erlaubt.
- Die Bohrung darf nur in das erste, ungespannte Grundwasserstockwerk eindringen.
- Der Brunnen muss gegen das Eindringen von Oberflächenwasser und Verunreinigungen geschützt werden.
Wie geht es nach der Anzeige weiter?
Nach Eingang der Anzeige beim Umweltamt wird diese rechtlich und fachlich geprüft. Die Prüfung kann bis zu vier Wochen dauern.
Nach Abschluss der Prüfung wird die Anzeige des Gartenbrunnens schriftlich bestätigt. Diese sogenannte Anzeigebestätigung enthält neben grundsätzlich zu beachtenden Punkten auch relevante Informationen für den Einzelfall. Dies können beispielsweise Nutzungsempfehlungen des geförderten Wassers oder weitergehende Vorgaben zur Ausführung des Brunnens sein.
Erst nach Erhalt der Anzeigebestätigung darf mit den Arbeiten zur Errichtung des Gartenbrunnens begonnen werden.
Wurde die Anzeige durch einen Dritten (zum Beispiel eine Fachfirma) gestellt, erhalten sowohl der Dritte als auch der Auftraggeber ein Exemplar der Anzeigebestätigung.
Die Prüfung der Anzeige ist kostenpflichtig.
Was kostet die Prüfung der Gartenbrunnenanzeige?
Für die Prüfung ist gemäß Bayerischem Kostengesetz eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Die Kosten sind durch die Anzeigenden zu tragen.
Die Gebühr für die Prüfung durch das Umweltamt beträgt in der Regel 76,00 Euro (Stand August 2026). Im Ausnahmefall kann die Höhe der Gebühr davon abweichen.
Darf ein Brunnen auch zur Trinkwassergewinnung genutzt werden?
Eine Verwendung als Trinkwasser liegt zum Beispiel vor, wenn das Wasser
- zum Trinken,
- zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
- zur Körperpflege und -reinigung,
- zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen (beispielsweise Gläser, Geschirr, Bestecke) oder
- zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen (beispielsweise Kleidung, Wäsche)
bestimmt ist.
Soll Wasser aus einem Brunnen als Trinkwasser genutzt werden, so muss es den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) entsprechen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie beim Gesundheitsamt.
Wie viele Gartenbrunnen gibt es in Nürnberg gibt?
In einer Datenbank hat das Umweltamt 2.188 private Gartenbrunnen erfasst (Stand Oktober 2026).

