
Rechtliche Vorgaben verpflichten die zuständigen
Behörden in der Umsetzung der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu einer Überwachung
relevanter Grundwasserkörper hinsichtlich ihres
mengenmäßigen und chemischen Zustandes.

Rechtliche Vorgaben verpflichten die zuständigen
Behörden in der Umsetzung der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu einer Überwachung
relevanter Grundwasserkörper hinsichtlich ihres
mengenmäßigen und chemischen Zustandes.
Für das Stadtgebiet Nürnberg, welches Anteile an mehreren Grundwasserkörpern hat, wurde ab 2010 ein Grundwassermonitoring-Programm ausgearbeitet, das Überwachungsfunktion für Grundwasserschutzmaßnahmen hat, eine Früherkennung
flächenhafter Belastungen ermöglicht, eine nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung gewährleisten und flexibel auf zukünftige Anforderungen reagieren kann.
Es beinhaltet: