Lärmaktionsplan

Die Stadt Nürnberg ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen des Umgebungslärms auf die Bürger festlegt.
Umgebungslärm im Sinne des Gesetzes ist der Lärm, den der Straßenverkehr, der Eisenbahnverkehr, der Flugverkehr, große Häfen und bestimmte gewerbliche Betriebe verursachen.
Für die unterschiedlichen Lärmarten sind unterschiedliche Behörden zuständig. Die Stadt Nürnberg erstellt den Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr (ohne die Autobahnen) und den Schienenverkehr der U-Bahn und Straßenbahn.


Lärmkarten

Für den Ballungsraum Nürnberg wurden aufgrund der EG-Umgebungslärmrichtlinie zuletzt 2022 neue Lärmkarten erstellt. Diese strategischen Lärmkarten sollen einen Überblick über die Lärmsituation in der gesamten EU ermöglichen.
Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat die Lärmkarten für den Straßenverkehr, den Schienenverkehr der Straßenbahn und der U-Bahn und den sogenannten IVU-Anlagen in Nürnberg erstellt. Das Eisenbahnbundesamt hat die Lärmkarten für die Eisenbahnstrecken des Bundes erstellt. Das LfU hat die Lärmkarten für den Fluglärm herausgegeben.
Die Lärmkarten beruhen nicht auf Messungen, sondern auf Berechnungen nach vorgegebenen physikalischen Verfahren. Dazu wurden insbesondere Daten zur Verkehrsbelastung, zu den Gebäuden und zu Einwohnerzahlen erhoben.
Diese Lärmkarten sind Grundlage für die Lärmaktionsplanung.


Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg

Die Stadt Nürnberg hat einen Lärmaktionsplan für den Straßenverkehrslärm und den Lärm von Straßenbahn sowie U-Bahn erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft getreten ist.

Er bewertet Lärmprobleme, zeigt Ziele und Strategien zur Lärmminderung auf und legt hierzu Maßnahmen fest:
In ausgewiesenen Bereichen sollen bei der nächsten anstehenden Sanierung lärmreduzierte Fahrbahnbeläge eingebaut oder die zulässige Geschwindigkeit reduziert werden, was aber nicht überall möglich ist.

Zusätzlich fördert die Stadt Nürnberg unter bestimmten Voraussetzungen den Einbau von Schallschutzfenstern und weist sogenannte "Ruhige Gebiete" aus, die vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen.

Der Lärmaktionsplan wurde 2019 überprüft und fortgeschrieben. Außerdem wurden die Nebeneisenbahnstrecken der Bahn in einem eigenen Textteil behandelt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Fortschreibung

Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2019

Bahnstrecken

Lärmaktionsplan Nebeneisenbahnstrecken 2019

Textteil

Lärmaktionsplan 2016 - Textteil

Anlage 2.0a

Untersuchungs-/Beobachtungsgebiete Straßenverkehrslärm

Anlage 2.0b

Untersuchungs-/Beobachtungsgebiete Schienenverkehrslärm

Anlage 5

Auswertung der Online-Beteiligung durch ZEBRALOG

Anlage 6

Hauptverkehrsstraßen (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h)

Anlage 7

Ruhige Gebiete


Gibt es auch Lärmaktionspläne für andere Lärmarten?

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Lärmaktionsplan für den Schienenverkehr der Eisenbahn erstellt. Die Regierung von Mittelfranken erstellt einen Lärmaktionsplan für den Flughafen. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erstellt einen Lärmaktionsplan für die Autobahnen. Für die Gewerbebetriebe und den Hafen wurde wegen der relativ geringen Zahl von belasteten Bürgern kein Lärmaktionsplan erstellt.

FAQ

Die Antworten auf andere häufig gestellte Fragen zum Thema Lärmaktionsplan(ung) sind hier zu finden:


Umweltplanung

Fachbereich Umweltverträgliche Stadtentwicklung

Bauhof 2

90402 Nürnberg

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