Lärmaktionsplan

Die Stadt Nürnberg ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen des Umgebungslärms auf die Bürger festlegt.

Umgebungslärm im Sinne des Gesetzes ist der Lärm, den der Straßenverkehr, der Eisenbahnverkehr, der Flugverkehr, große Häfen und bestimmte gewerbliche Betriebe verursachen.

Für die unterschiedlichen Lärmarten sind unterschiedliche Behörden zuständig. Die Stadt Nürnberg erstellt den Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr (ohne die Autobahnen) und den Schienenverkehr der U-Bahn und der Straßenbahn sowie für die Eisenbahn-Nebenstrecken.


Lärmkarten

Für den Ballungsraum Nürnberg wurden aufgrund der EG-Umgebungslärmrichtlinie zuletzt 2022 neue Lärmkarten erstellt. Diese strategischen Lärmkarten sollen einen Überblick über die Lärmsituation in der gesamten EU ermöglichen.
Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat die Lärmkarten für den Straßenverkehr, den Schienenverkehr der Straßenbahn und der U-Bahn und den sogenannten IVU-Anlagen in Nürnberg erstellt. Das Eisenbahnbundesamt hat die Lärmkarten für die Eisenbahnstrecken des Bundes erstellt. Das LfU hat die Lärmkarten für den Fluglärm herausgegeben.
Die Lärmkarten beruhen nicht auf Messungen, sondern auf Berechnungen nach vorgegebenen physikalischen Verfahren. Dazu wurden insbesondere Daten zur Verkehrsbelastung, zu den Gebäuden und zu Einwohnerzahlen erhoben.
Diese Lärmkarten sind Grundlage für die Lärmaktionsplanung.


Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg

Der Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Nürnberg wurde 2023 überprüft und überarbeitet.

Die Stadt Nürnberg führt bereits seit längerem eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung für die Bürger durch. Es handelt sich dabei um direkte technische Maßnahmen wie den Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge und indirekte Maßnahmen im Zuge der Verkehrsplanung, die den Verkehr von Kraftfahrzeugen auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Öffentlicher Personennahverkehr, Fahrrad und Fußgänger) verlagert oder ganz vermeidet.

Der Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Nürnberg legt deshalb keine weiteren konkreten Maßnahmen für bestimmte Stellen verbindlich fest, sondern beschreibt die bereits durchgeführten und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen. Die bereits ausgewiesenen ruhigen Gebiete bleiben weiterhin bestehen.

Die Lärmminderungsmaßnahmen bestehen aus verkehrsplanerischen Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, dem Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge, der Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern und Maßnahmen an den Schienenstrecken der U-Bahn und der Straßenbahn.

Den Lärmaktionsplan finden Sie hier:


Gibt es auch Lärmaktionspläne für andere Lärmarten?

Das Eisenbahn-Bundesamt hat 2024 den Lärmaktionsplan für den Schienenverkehr der Eisenbahn-Hauptstrecken erstellt.
Die Regierung von Mittelfranken hat 2020 den Lärmaktionsplan für den Flughafen erstellt.
Die Regierung von Oberfranken hat 2024 in Bayern den zentralen Lärmaktionsplan außerhalb der Ballungsräume für Hauptstraßen (einschließlich der Autobahnen) und in den Ballungsräumen nur für die die Autobahnen erstellt.

FAQ

Die Antworten auf andere häufig gestellte Fragen zum Thema Lärmaktionsplan(ung) sind hier zu finden:


Umweltplanung

Fachbereich Umweltverträgliche Stadtentwicklung

Bauhof 2

90402 Nürnberg

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