
Als Sportlärm bezeichnet man Geräusche, die durch den Betrieb von Sportanlagen erzeugt werden. Gesetzlich geregelt ist der Sportlärm durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.BImSchV). Lärm von Freizeitanlagen (Volksfeste, Kirchweihen, Open-Air Konzerte, auch auf Anlagen, die sonst der Sportausübung dienen) ist kein Sport-, sondern Freizeitlärm.