
Abfälle, die beim Bau oder Abbruch entstehen unterliegen unter Anderem dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die anfallenden nicht gefährlichen Abfälle unterliegen der Gewerbeabfallverordnung.
Schon beim Rückbau muss insbesondere darauf geachtet werden, dass belastete und andere Stoffe getrennt werden.