Altlasten - Schadstoffe im Boden und Grundwasser

Altlasten sind Altablagerungen oder Altstandorte, die zu schädlichen Bodenveränderungen oder zu anderen Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit führen. Altlasten können sich auf alten Industrie- und Gewerbegrundstücken oder auch auf solchen Grundstücken befinden, auf denen Abfälle behandelt oder gelagert wurden (Altablagerungen) oder auf denen mit umweltgefährlichen Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte).

Altlastenverdächtige Flächen sind Grundstücke, bei denen Hinweise auf eine Kontamination vorliegen (zum Beispiel aufgrund der Nutzung durch einen umweltrelevanten Betrieb) und somit der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren besteht.

Ein festgestellter Altlastenverdacht führt im Allgemeinen zu einem Wertverlust des Grundstücks, so dass spätestens bei geplanter Nutzungsänderung oder Verkaufsabsicht der Bedarf besteht, den Verdacht mit geeigneten Untersuchungen abzuklären.

Daher heißt es: Augen auf beim Grundstückskauf!

Vor einem Grundstückskauf sollten Sie soweit wie möglich abklären, ob auf dem Areal mit Schadstoffen im Untergrund zu rechnen ist. Oft sieht man es dem Boden eines Grundstücks nicht an, ob er Verunreinigungen enthält. Erste Anhaltspunkte liefert eine Auskunft aus der Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg.

Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg

Die Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg basiert auf der Auswertung verschiedenster Datenquellen. Sie umfasst heute Informationen zu rund 5500 Grundstücken in Nürnberg.

Seit 1986 werden in Nürnberg Altlasten-Untersuchungen durchgeführt und Umgangsbereiche mit umweltrelevanten Stoffen in Betrieben überprüft.

Darüber hinaus sind dem Umweltamt etwa 7000 unterirdische Tankanlagen bekannt. Im Bereich von unterirdischen Tankanlagen werden häufig Schadstoffe im Boden festgestellt.

Weitere Anhaltspunkte über mögliche Altlasten oder Schadstoffe im Untergrund liefert ein Blick in die Historie der Fläche. Das Umweltamt hat daher eine „Erfassung von Altlastverdachtsflächen ehemaliger Industrie- und Gewerbestandorte in Nürnberg“ durchführen lassen. Es wurden die Adressbücher verschiedener Jahrgänge (ab 1926) bezüglich umweltrelevanter Branchen ausgewertet.

Die Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg enthält unter anderem Grundstücke, die als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) eingestuft werden oder wurden. Hierbei handelt es sich um Flächen, von denen erhebliche Gefahren für Mensch und/oder Umwelt ausgehen oder ehemals ausgegangen sind.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Flächen, bei denen aufgrund der Vornutzung oder vorhandener Gutachten mit Schadstoffen im Untergrund zu rechnen ist. Aufgrund dieser Erkenntnisse sind gesonderte Auflagen im Rahmen von Bautätigkeiten mit Entsiegelung, Erdarbeiten oder Versickerung zu berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen zur Altlastenauskünften

Für welche Grundstücke kann ich eine Auskunft aus der Altlastendatenbank beantragen?

Die in der Altlastendatenbank enthaltenen Informationen unterliegen dem Datenschutz. Für das eigene Grundstück kann eine Auskunft problemlos beantragt werden. Falls Sie eine Auskunft zu einem fremden Grundstück einholen möchten, legen Sie daher bitte auch eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vor.

Die Auskunft enthält keine Informationen über etwaige Schadstoffbelastungen von benachbarten Grundstücken.

Enthält die Altlastendatenbank Informationen zu Kampfmittelbelastungen?

Die Altlastendatenbank enthält keine Informationen zu ehemaligen Kampfmitteln, Blindgängern, Bombentrichtern oder Luftbildauswertungen.

Große Teile des Stadtgebiets Nürnberg wurden im Zweiten Weltkrieg bombardiert. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich auf zahlreichen Grundstücken noch Kampfmittel befinden.

Grundsätzlich ist, wer ein Grundstück bebauen oder anderweitig nutzen möchte, auch für die Gefahren verantwortlich, die eventuell von Kampfmitteln auf dem Grundstück ausgehen. Eine staatliche oder kommunale Freigabeerklärung gibt es in Bayern nicht. Letztendlich bleibt es Bauherren oder Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen überlassen, eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen, mittels Luftbildauswertungen konkrete Überprüfungen durchzuführen.

Die Stadt Nürnberg selbst führt kein Bombenfund-Kataster. Durch das Umweltamt werden auch keine Luftbildauswertungen durchgeführt.

Enthält die Altlastendatenbank Informationen zu Baulasten?

Die Altlastenauskunft umfasst keine Informationen zu Baulasten.

In Bayern wird kein sogenanntes „Baulastenverzeichnis“ geführt. Die Sicherung baurechtskonformer Zustände wird in der Regel als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Für Grundstücke in Nürnberg wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt beim Amtsgericht Nürnberg.

Wie erhalte ich eine Auskunft aus der Altlastendatenbank?

Eine Auskunft aus der Altlastendatenbank zu Ihrem Grundstück in Nürnberg, können Sie über den Online-Assistenten oder mit einem ausdruckbaren Formular beantragen. Unsere zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen nach Eingang des Antrags die Informationen aus der Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg für Sie zusammen. Die Auskünfte aus der Altlastendatenbank sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem entstandenen Zeitaufwand. Die Bearbeitungszeit einer Anfrage beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen.


Auskünfte aus der Altlastendatenbank beantragen

Möglichkeit 1 der Antragstellung: Online-Assistent

Sie können die Auskunft aus der Altlastendatenbank bequem über den Online-Assistenten beantragen.

Für die Antragstellung werden folgende Informationen benötigt:

  • Straße mit Hausnummer und/oder Gemarkung und Flurnummer(n) des Grundstücks,
  • Name und Adressdaten der Antragstellerin/des Antragstellers,
  • Name und Adressdaten der Rechnungsempfängerin/des Rechnungsempfängers.

Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einverständniserklärung der Eigentümer (sofern sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer sind),
  • Lageplan (falls vorhanden).

Möglichkeit 2 der Antragstellung: Ausdruckbares Formular

Alternativ können Sie das ausdruckbare Formular verwenden. Es werden dieselben Informationen und Unterlagen benötigt wie beim Antrag mit dem Online-Assistenten.

Bitte füllen Sie das Formular am PC oder von Hand aus und schicken Sie uns das unterschriebene Formular per Post, E-Mail oder Fax.


Altlastenmanagement

Die systematische Altlastenbearbeitung erfolgt in einem mehrstufigen und schrittweisen Prozess. Dieser beginnt mit der Erfassung von altlastverdächtigen Fläche im Kataster durch die Kreisverwaltungsbehörde und einer anschließenden Historischen Erkundung. Gegebenenfalls folgen dann weitere Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen.

Bodenaushub mit Altlastenverdacht

Bauvorhaben auf Altlastenflächen und Altlastenverdachtsflächen

Nicht nur beim Grundstückskauf, sondern auch bei Nutzungsänderungen oder der Bebauung von Grundstücken ist es sinnvoll, das Thema Altlasten und Schadstoffe im Untergrund zu berücksichtigen. So wird sichergestellt, dass die Finanzierung von Bauprojekten nicht gefährdet wird und die Folgenutzung wie geplant erfolgen kann.

Aufgrund der sich in den letzten Jahren auch in Nürnberg abzeichnenden Wohnungsknappheit und dem damit verbundenen Baulandbedarf werden zunehmend auch altlastenrelevante Grundstücke bebaut, für die in der Vergangenheit relativ geringe Entwicklungsmöglichkeiten bestanden. Dies wird ermöglicht, wenn der Altlastenverdacht bereits mit einer qualifizierten Historischen Recherche oder Orientierenden Untersuchung ausgeräumt werden kann. Sofern sich nach diesen Schritten der Altlastenverdacht bestätigen sollte, stellt dies dennoch kein zwingendes Hindernis für eine Bebauung dar, wenn die Schadstoffe im Untergrund so beseitigt oder gesichert werden, dass keine Gefahr davon ausgeht.

Für die Altlastenuntersuchungen und die Erstellung von Gutachten gibt es kompetente Untersuchungsstellen und Sachverständige mit einer Zulassung nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz.

Bei der Planung und Umsetzung von Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen hat sich eine enge Abstimmung zwischen Bauherren bzw. Sanierungspflichtigen, den beauftragten Gutachterbüros sowie dem Umweltamt und Wasserwirtschaftsamt bewährt.

Durch die rechtzeitige Einbindung der Fachbehörden und die regelmäßige Abstimmung zwischen Sanierungspflichtigem, Altlastensachverständigen und Fachbehörden können in der Regel pragmatische, zielgerichtete und wirtschaftliche Lösungen für das Bauvorhaben entwickelt werden und auf diese Weise auch unnötige Verzögerungen im Bauablauf bzw. unvorhergesehene Zusatzkosten vermieden werden.

Was sind die Historische Erkundung und Orientierende Untersuchung?

Bei der Historischen Erkundung erfolgt noch keine technische Untersuchung des Bodens. Ziel der Historischen Erkundung ist es, auf Grundlage einer Archivrecherche (z.B. durch Einsichtnahme in Bau- und Entwässerungsakten), einer Luftbildauswertung, durch Zeitzeugenbefragungen und Ortsbegehungen möglichst lückenlose Informationen und Erkenntnisse über die frühere und gegenwärtige Nutzung einer Fläche zu gewinnen.

Bleibt der Anfangsverdacht bestehen, ist im nächsten Schritt eine zielgerichtete Strategie für die Beprobungen zu entwickeln und eine Orientierende Altlastenerkundung mit Untersuchung des Untergrunds durchzuführen.

In vielen Fällen lässt sich der Altlastenverdacht nach Durchführung der Historischen Recherche und der Orientierenden Erkundung bereits ausräumen.

Bestätigt sich der Anfangsverdacht, werden weitergehende Detailerkundungen erforderlich. Je nach Ergebnis müssen dann Sanierungsuntersuchungen und gegebenenfalls Sanierung von Kontaminationen durchgeführt werden.

Was ist eine Detailuntersuchung?

Die Detailuntersuchung ist eine vertiefte Untersuchung von Boden und Grundwasser, um eine abschließende Gefährdungsabschätzung vornehmen zu können. Sie dient dazu, nähere Informationen über Art, Umfang und räumliche Ausdehnung der Verunreinigung im Untergrund zu erhalten.

Was bedeutet Sanierung?

Der Sanierung geht eine Sanierungsuntersuchung voran. Bei der Sanierung selbst werden dann die Verunreinigungen des Bodens und/oder des Grundwassers beseitigt oder vermindert (Dekontamination). Eine andere Möglichkeit ist, die Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern (Sicherung). Sowohl bei Dekontaminationsmaßnahmen als auch bei Sicherungsmaßnahmen ist das Ziel, dass am Ende dauerhaft keine Gefahr, keine erheblichen Nachteile und keine Belästigungen mehr vom Grundstück ausgehen.

Wie wird ein Eintrag aus der Altlastendatenbank gelöscht?

Nach abgeschlossener Sanierung oder wenn zum Beispiel der Altlastenverdacht durch eine Orientierende Untersuchung oder Detailuntersuchung ausgeräumt werden konnte, besteht oft der Wunsch, den Eintrag aus der Altlastendatenbank zu löschen. Unter Vorlage eines entsprechenden Gutachtens können Grundstückseigentümer die Entlassung aus der Altlastendatenbank beantragen. Das Gutachten ist durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro in Koordination mit einem nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz zugelassenen Sachverständigen zu erstellen und muss eine bodenschutzrechtliche Gefährdungsabschätzung zu den maßgeblichen Wirkungspfaden enthalten.

Für Grundstücke im Stadtgebiet Nürnberg können Sie den Antrag beim Umweltamt der Stadt Nürnberg stellen. Wir prüfen dann, ob eine Löschung aus der Datenbank erfolgen kann und stellen die Entlassung per Bescheid fest. Falls erforderlich, werden Nutzungseinschränkungen oder Überwachungs- und Eigenkontrollmaßnahmen festgelegt. Der Entlassungsbescheid ist gebührenpflichtig.

Gibt es Fördermöglichkeiten für Altlastensanierungen?

Das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bietet eine umfangreiche Sammlung von Förderprogrammen und Finanzierungsinstrumenten an, die beim Flächenrecycling in Bayern eingesetzt werden können.

Das Spektrum der meist staatlichen Unterstützungen reicht von der Altlastenbeseitigung über die städtebauliche Entwicklung und den Erhalt schützenswerter Bausubstanz bis zur Stärkung der Wirtschaft und der Förderung neuer Energien.

Altlastenmanagement


Herr Heinel

Telefon 09 11 / 2 31-1 45 60

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Altlastenauskünfte


Frau Schneeweis

Telefon 09 11 / 2 31-1 48 70

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Entlassungsbescheide


Herr Myrda

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