Naturnah und Sicher: Regeln zum Befahren, Baden und Eislaufen auf und in den Nürnberger Gewässern

Willkommen auf der Informationsseite des Umweltamtes der Stadt Nürnberg rund um die Nutzung der Nürnberger Gewässer zum Bootfahren, Baden und Eislaufen.

Die Gewässergemeingebrauchsverordnung (GewGemVO) der Stadt Nürnberg tritt am 13. März 2025 in Kraft und löst die bisherige Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) sowie die Gewässerbenutzungsordnung (GewBenO) ab. Die neue Gewässergemeingebrauchsverordnung legt detaillierte Regeln und Einschränkungen für den Gemeingebrauch fest.

Die nachfolgend näher beschriebenen Regelungen sollen einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Natur und den Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung zu schaffen. Informieren Sie sich über die erlaubten und verbotenen Bereiche sowie die geltenden Verhaltensregeln, um unsere Flüsse und Seen verantwortungsvoll zu nutzen.

Umweltamt der Stadt Nürnberg

Technischer Umweltschutz - Fachbereich Verwaltung und Rechtsvollzug


Herr Ruf

Telefon (0911) 231-3871

Mehr zum Thema

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/gewaessergemeingebrauchsverordnung.html>