Willkommen auf der Informationsseite des Umweltamtes der Stadt Nürnberg rund um die Nutzung der Nürnberger Gewässer zum Bootfahren, Baden und Eislaufen.
Am 13. März 2025 ist die Gewässergemeingebrauchsverordnung (GewGemVO) der Stadt Nürnberg in Kraft getreten und löst die bisherige Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) sowie die Gewässerbenutzungsordnung (GewBenO) ab. Die neue Gewässergemeingebrauchsverordnung legt detaillierte Regeln und Einschränkungen für den Gemeingebrauch fest.
Die nachfolgend näher beschriebenen Regelungen sollen einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Natur und den Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung zu schaffen. Informieren Sie sich über die erlaubten und verbotenen Bereiche sowie die geltenden Verhaltensregeln, um unsere Flüsse und Seen verantwortungsvoll zu nutzen.




