In Bayern und auch in Nürnberg stammt der überwiegende Teil des gewonnenen Trinkwassers aus Grundwasser. Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung durch Brunnen und Quellen, werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und per Verordnung festgesetzt.
Teilbereiche der Wasserschutzgebiete Rednitztal, Stein und Eltersdorfer Gruppe, sowie das Wasserschutzgebiet Erlenstegen liegen im Stadtgebiet Nürnberg.
- Wasserschutzgebiet Erlenstegen (Wasserversorgungsträger N-ERGIE)
- Wasserschutzgebiet Neuwerk (Stadtwerke Stein)
- Wasserschutzgebiet Rednitztal (infra fürth)
- Wasserschutzgebiet - Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe
- Wasserschutzgebiet - Zweckverband zur Wasserversorgung des Knoblauchslands
Innerhalb eines Wasserschutzgebietes müssen aus Vorsorgegründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden. Um die Gefahren für das Trinkwasser zu minimieren, müssen die Deckschichten erhalten und z. B. risikobehaftete Anlagen und Nutzungen ausgeschlossen werden. Wesentliche Grundlage dafür ist die hydrologisch fundierte Ermittlung des Wassereinzugsgebiets.
Die Lage eines Grundstücks in einem Wasserschutzgebiet hat zur Folge, dass Baumaßnahmen und Nutzungen unter Umständen mit besonderen Auflagen versehen werden müssen.
Dies gilt insbesondere für wassergefährdende Stoffe und Tankanlagen.
Was sind die verschiedenen Schutzzonen eines Wasserschutzgebietes?
Wasserschutzgebiete bestehen in der Regel aus drei Schutzzonen:
- Schutzzone I: Fassungsbereich
- Schutzzone II: engere Schutzzone
- Schutzzone III: weitere Schutzzone
Schutzzone I
Als Fassungsbereich wird die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle ausgewiesen. Diese Schutzzone I soll vor jeder unmittelbaren Verunreinigung geschützt werden und wird deshalb in der Regel eingezäunt.
Schutzzone II
Die Schutzzone II ist so bemessen, dass das Grundwasser mindestens 50 Tage Fließzeit von der äußersten Grenze der Schutzzone bis zum Brunnen benötigt. Sie dient dem Schutz vor Verunreinigungen durch krankheitserregende Mikroorganismen und sonstigen Beeinträchtigungen, die von menschlichen Tätigkeiten ausgehen und in der Nähe von Brunnen besonders gefährdend sind.
Schutzzone III
Sie erstreckt sich von der Schutzzone II bis zur Grenze des gesamten Einzugsgebietes. In diesem Bereich gilt unter anderem ein Verbot für die Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe, die Lagerung und Behandlung von Abfall, die Errichtung von baulichen Anlagen ohne Kanalanschluss sowie die Verminderung der schützenden, gering wasserdurchlässigen Schichten.
Bauvorhaben im Wasserschutzgebiet Erlenstegen
Wenn Sie im Wasserschutzgebiet Erlenstegen bauliche Anlagen (z.B. Häuser, Garagen usw.) errichten oder verändern wollen, müssen Sie zum Schutz des Trinkwassers die Wasserschutzgebietsverordnung Erlenstegen beachten. Als Hilfestellung dient das nachfolgende Merkblatt.
Möchten Sie in einem anderen Wasserschutzgebiet im Stadtgebiet Nürnberg bauen, wenden Sie sich für nähere Informationen bitte an das Umweltamt.

