Wasserkraftanlagen und Stauanlagen

Wasserkraft ist eine sichere, grundlastfähige und zuverlässige Energiequelle, die heute überwiegend für eine klimafreundliche Stromerzeugung verwendet wird und so zur Vermeidung von CO2-Emissionen beiträgt.

An den Gewässern Pegnitz, Rednitz und Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg gibt es derzeit acht Wasserkraftanlagen. Diese haben jeweils mittlere elektrische Leistungen unter 500 kW. Eine weitere Wasserkraftanlage wurde im Jahr 2021 genehmigt. Das Potenzial für weitere Wasserkraftanlagen in Nürnberg wird als gering eingeschätzt.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien setzt Bayern auch auf die Nutzung vorhandener Wasser­kraft­potenziale mit dem Ziel der Steigerung der regenerativen Stromerzeugung und einer Verbesserung der gewässer­ökologischen Situation. Dabei sollen vor allem ältere, bestehende Wasserkraftanlagen ertüchtigt werden. Für neue Wasserkraftanlagen sollen bestehende Querbauwerken genutzt werden.

Natur- und Umweltverträglichkeit von Wasserkraftanlagen

Bei der Errichtung und dem Betrieb von Wasserkraftanlagen ist besonders auf die Natur- und Umweltverträglichkeit sowie die Gewässerökologie des Fließgewässers zu achten. Bei der Abwägung werden die verschiedenen Belange unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit betrachtet.

Die Errichtung und der Betrieb von Wasserkraftanlagen können sich nachteilig auf Gewässer und aquatische Lebewesen auswirken. Problematisch ist dabei unter anderem, dass Stauanlagen ein Hindernis für die Durchgängigkeit der Gewässer darstellen. Auch können Fische in die Turbinen geraten.

Als wichtige, zu erfüllende Kriterien legt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fest:

Möglichkeiten zur Herstellung der Durchgängigkeit an einer Stauanlage, können zum Beispiel Fischtreppen oder Fischpässe sein. Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation sind beispielsweise geeignete Rechen, um die Fische vom Einschwimmen in die Turbine abzuhalten. Jedoch ist nicht jede technische Lösung für jeden Standort und die dort vorkommenden Arten geeignet.

Genehmigungsverfahren

Die Errichtung und der Betrieb von Wasserkraftanlagen sind wasserrechtlich zulassungspflichtig. Bei der Errichtung neuer Wasserkraftanlagen oder bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Anlagen, können verschiedene wasserrechtliche Tatbestände vorliegen, für die eine Zulassung erforderlich ist. Es sollte möglichst bereits vor einer Antragstellung mit der zuständigen Wasserrechtsbehörde abgeklärt werden, welche Tatbestände bei einer Maßnahme erfüllt sind und welchen Inhalt und Umfang die notwendigen Antragsunterlagen haben müssen.

So kann zum Beispiel für die Errichtung einer Wasserkraftanlage mit Fischaufstiegsanlage ein Gewässerausbau vorliegen, für den ein Plangenehmigungsverfahren oder Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. In diesem Fall muss unter anderem die Umweltverträglichkeit des Vorhabens geprüft werden. Für die Gewässerbenutzung (Wasserentnahme und Wiedereinleitung) zum Betrieb der Wasserkraftanlagen werden in der Regel wasserrechtliche Bewilligungsverfahren durchgeführt und die Bewilligung für die Dauer von 30 Jahren erteilt. Es gibt jedoch auch noch Wasserkraftanlagen, die aufgrund sogenannter "alter Rechte" betrieben werden dürfen. Neben den allgemeinen wasserwirtschaftlichen Sorgfaltspflichten müssen die Mindestwasserführung, der Schutz der Fischpopulation und die Durchgängigkeit des Gewässers für Fische und andere Wasserorganismen erfüllt werden. Auch auf die Anlagen- und Hochwassersicherheit ist zu achten.

Je nach Vorhaben und Standort können die Anforderungen im wasserrechtlichen Verfahren sehr unterschiedlich sein. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme und Abstimmung mit der Unteren Wasserrechtsbehörde ist daher geboten, um einen möglichst reibungslosen und zügigen Verfahrensablauf zu gewährleisten.

Technischer Umweltschutz


Frau John

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