
Unter Gewässerschutz versteht man alle Bestrebungen, sämtliche Gewässer wie z.B. Bäche, Flüsse und das Grundwasser zu erhalten und vor dauerhaften Schäden nachhaltig zu schützen.
Unter Gewässerschutz versteht man alle Bestrebungen, sämtliche Gewässer wie z.B. Bäche, Flüsse und das Grundwasser zu erhalten und vor dauerhaften Schäden nachhaltig zu schützen.
So dürfen Stoffe an einem oberirdischen Gewässer nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit oder des Wasserabflusses nicht zu besorgen ist (§ 32 Wasserhaushaltsgesetz).
ist zuständig für: