Unter Gewässerschutz versteht man alle Bestrebungen, sämtliche Gewässer wie zum Beispiel Bäche, Flüsse und das Grundwasser zu erhalten und vor dauerhaften Schäden nachhaltig zu schützen. Darunter fallen unter anderem Grundsätze für die Gewässerbewirtschaftung, Regelungen für Gewässerbenutzungen oder zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Aber auch Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten, beispielsweise dem Naturschutz, Bodenschutz oder Abfallrecht können dem Gewässerschutz dienen.
Allgemeine Sorgfaltspflichten, Regelungen für Gewässerbenutzungen und beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden, das Wasser mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt sparsam zu verwenden, die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden (§ 5 Wasserhaushaltsgesetz). Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften (§ 6 Wasserhaushaltsgesetz).
Feste Stoffe dürfen nicht in ein oberirdisches Gewässer nicht eingebracht werden, um sich ihrer zu entledigen. Stoffe dürfen an einem oberirdischen Gewässer nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit oder des Wasserabflusses nicht zu besorgen ist (§ 32 Wasserhaushaltsgesetz).
Regelungen zu Gewässerbenutzungen oder für Anlagen in oder an Gewässern finden sich insbesondere im Wasserhaushaltsgesetz und im Bayerischen Wassergesetz.
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen.
Die Untere Wasserrechtsbehörde
ist bei der Stadt Nürnberg im Umweltamt in der Abteilung Technischer Umweltschutz, Fachbereich Verwaltung und Rechtsvollzug angesiedelt. Sie ist unter anderem zuständig für die Durchführung wasserrechtlicher Verfahren.
Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
ist zuständig für:
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Beratung, Begutachtung, Überwachung) im gewerblichen, landwirtschaftlichen und privaten Bereich, zum Beispiel Tankstellen, Mistlagerung, Heizölverbraucheranlagen;
- Fachliche Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Verfahren, zum Beispiel Ausnahmen zu Wasserschutzgebiets-Verordnungen;
- Beratung von Bürgern und Antragstellern in wasserwirtschaftlichen Sachverhalten zum Beispiel Kleinkläranlagen, Versickerungsanlagen, Erdwärmesonden;
- Technische Vorprüfung wasserrechtlicher Anträge und abschließende Begutachtung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte;
- Kontrolle von Betrieben und Anordnung von Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen.

