
Um gravierende Boden- und Gewässerverunreinigungen zu vermeiden, sind an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Gebindeläger, Behandlungsanlagen oder Tankanlagen) strenge Anforderungen zu stellen.
Diese werden in der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe" (Anlagenverordnung – AwSV) sowie in den dazugehörigen Regelwerken konkretisiert.
