Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Pegnitz
- Verordnung der Stadt Nürnberg über die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Pegnitz (ÜberschwemmungsgebietsVO Pegnitz)
- Karten des per Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Pegnitz
Rednitz
- Verordnung der Stadt Nürnberg über die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rednitz
(ÜberschwemmungsgebietsVO Rednitz –RednitzÜSGVO) - Karten des per Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Rednitz
Gewässersystem Gründlach
- Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg (ÜberschwemmungsgebietsVO Gründlach - GründlachÜSGVO)
- Karten des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg
Tiefgraben
- Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Tiefgraben per Polizeisenatsbeschluss vom 20.03.1911
Hülzlgraben
- Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Hülzlgraben im Stadtgebiet Nürnberg (Überschwemmungsgebietsverordnung Hülzlgraben - HülzlgrabenÜSGVO)
- Karte des per Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Hülzlgrabens
Gewässersystem Langwassergraben
- Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung
des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems
Langwassergraben im Stadtgebiet Nürnberg
(ÜberschwemmungsgebietsVO Langwassergraben – LangwassergrabenÜSGVO) - Karten des per Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Langwassergraben
Gewässersystem Entengraben
- Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung
des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems
Entengraben im Stadtgebiet Nürnberg
(ÜberschwemmungsgebietsVO Entengraben – EntengrabenÜSGVO) - Karten des per Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Entengraben
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete
Gewässersystem Bucher Landgraben im Bereich Nürnberg/Buch, Almoshof, Lohe und Ziegelstein
- Öffentliche Bekanntmachung der vorläufigen Sicherung im Amtsblatt Nr. 22 vom 27.10.2021
- Karten zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässersystem Bucher Landgraben im Jahr 2021
- Vergleichskarte der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässersystem Bucher Landgraben 2013 und 2021
Wetzendorfer Landgraben im Bereich Nürnberg/Großreuth h. d. Veste, Kleinreuth h. d. Veste, Thon, Wetzendorf, Schniegling
- Öffentliche Bekanntmachung der vorläufigen Sicherung im Amtsblatt Nr. 5 vom 03.03.2021
- Karte vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet Wetzendorfer Landgraben im Bereich Nürnberg/Ortsteile Großreuth h. d. Veste, Kleinreuth h. d. Veste, Thon, Wetzendorf, Schniegling
Das Verfahren für die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Wetzendorfer Landgraben wurde bereits eingeleitet.
Goldbach im Bereich Nürnberg/Ortsteile Mögeldorf, Gleißhammer und Wöhrd
- Öffentliche Bekanntmachung der vorläufigen Sicherung im Amtsblatt Nr. 15 vom 26.07.2017
- Karte vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet Goldbach im Bereich Nürnberg/Ortsteile Mögeldorf, Gleißhammer und Wöhrd
Information zum Überschwemmungsgebiet des Goldbachs
Das Überschwemmungsgebiet war vorläufig gesichert. Da sich das Verfahren der amtlichen Festsetzung leider verzögert hat, ist die vorläufige Sicherung mit Ablauf des 25.07.2024 ausgelaufen. In den betroffenen Bereichen gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Regelungen der §§76 und 77 WHG. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner.
Gewässersystem Fischbach im Bereich Nürnberg/Ortsteile Fischbach und Gleißhammer
- Öffentliche Bekanntmachung der vorläufigen Sicherung im Amtsblatt Nr. 15 vom 26.07.2017
- Karten vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet Bereiche Fischbach (Detailkarte 1) und Gleißhammer (Detailkarte 2)
Information zum Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach
Das Überschwemmungsgebiet war vorläufig gesichert. Da sich das Verfahren der amtlichen Festsetzung leider verzögert hat, ist die vorläufige Sicherung mit Ablauf des 25.07.2024 ausgelaufen. In den betroffenen Bereichen gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Regelungen der §§76 und 77 WHG. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner.
