Valznerweiher

Umweltamt Nürnberg


Überschwemmungsgebiete in Nürnberg

Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Pegnitz

Rednitz

Gewässersystem Gründlach

Tiefgraben

  • Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Tiefgraben per Polizeisenatsbeschluss vom 20.03.1911

Hülzlgraben

  • Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Hülzlgraben im Stadtgebiet Nürnberg (Überschwemmungsgebietsverordnung Hülzlgraben - HülzlgrabenÜSGVO)
  • Karte des per Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Hülzlgrabens

Gewässersystem Langwassergraben

Gewässersystem Entengraben

Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete

Gewässersystem Bucher Landgraben im Bereich Nürnberg/Buch, Almoshof, Lohe und Ziegelstein

Wetzendorfer Landgraben im Bereich Nürnberg/Großreuth h. d. Veste, Kleinreuth h. d. Veste, Thon, Wetzendorf, Schniegling

Das Verfahren für die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Wetzendorfer Landgraben wurde bereits eingeleitet.

Goldbach im Bereich Nürnberg/Ortsteile Mögeldorf, Gleißhammer und Wöhrd

  • Öffentliche Bekanntmachung der vorläufigen Sicherung im Amtsblatt Nr. 15 vom 26.07.2017
  • Karte vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet Goldbach im Bereich Nürnberg/Ortsteile Mögeldorf, Gleißhammer und Wöhrd

Information zum Überschwemmungsgebiet des Goldbachs

Das Überschwemmungsgebiet war vorläufig gesichert. Da sich das Verfahren der amtlichen Festsetzung leider verzögert hat, ist die vorläufige Sicherung mit Ablauf des 25.07.2024 ausgelaufen. In den betroffenen Bereichen gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Regelungen der §§76 und 77 WHG. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner.

Gewässersystem Fischbach im Bereich Nürnberg/Ortsteile Fischbach und Gleißhammer

Information zum Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach

Das Überschwemmungsgebiet war vorläufig gesichert. Da sich das Verfahren der amtlichen Festsetzung leider verzögert hat, ist die vorläufige Sicherung mit Ablauf des 25.07.2024 ausgelaufen. In den betroffenen Bereichen gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Regelungen der §§76 und 77 WHG. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Herr Ruf

Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete09 11 / 2 31- 38 71<tel:09112313871>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=53983>

Herr Pillipp

Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete09 11 / 2 31- 9 04 47<tel:091123190447>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=53983>

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