Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Nürnberg
Nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG)erhalten Sie hier Informationen zur Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetz für:
Nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG)erhalten Sie hier Informationen zur Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetz für:
Die detaillierteren Zulassungsentscheidungen beziehen sich auf die Kalenderjahre 2024 und 2025. Zu älteren Entscheidungen lesen Sie bitte den Hinweis am Ende der Seite.
Hier sind weitere Umweltinformationen nach Art. 10 Abs. 1 BayUIG zur Maßnahme selbst durch Anklicken des weiterführenden Links abrufbar.
B&A Metallaufbereitungs-GmbH
Antwerpener Str. 25, 90451 Nürnberg
Entscheidung vom 10.02.2026, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG
Erweiterung der trockenmechanischen Aufbereitungsanlage für Sekundärrohstoffe um eine neue Halle 3 mit neuer Maschinentechnik sowie Errichtung von Lagerboxen mit Überdachung und Befestigung der Lagerflächen und Fahrwege am Standort Antwerpener Straße 25, Nürnberg.
B&A Metallaufbereitungs-GmbH
Antwerpener Str. 25, 90451 Nürnberg
Entscheidung vom 28.01.2025, Gesetzesgrundlage: § 8a BImSchG
Erweiterung der trockenmechanischen Aufbereitungsanlage für Sekundärrohstoffe um eine neue Halle mit optimierter Maschinentechnik, Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Halle, Errichtung der Lagerboxen, Befestigung der Lagerflächen und Fahrwege sowie Aufnahme des Probebetriebes
ZF Gusstechnologie GmbH
Nopitschstr. 71, 90441 Nürnberg
Entscheidung vom 13.05.2025, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG
Einleitung von wassergefährdenden Stoffen und Stoffgruppen in die öffentliche Abwasseranlage aus der Kühlturmanlage Werk 1, Nopitschstr. 71
Bioenergie Knoblauchsland GmbH & Co. KG
Loher Hauptstraße 140, 90427 Nürnberg
Entscheidung vom 20.05.2025, Gesetzesgrundlage: § 4 BImSchG
Errichtung und Betrieb eines Biomasseheizwerks zur Wärmeerzeugung und –versorgung der umliegenden Gartenbaubetriebe i. A. Bucher Hauptstraße / Ecke Götzenweg
AKEMI Chemisch Technische Spezialfabrik GmbH
Lechstr. 28, 90451 Nürnberg
Entscheidung vom 06.08.2025, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG
Änderungsgenehmigung vom 16.04.2024 - Bauliche Änderungen in der Umsetzung der Betriebserweiterung i.A. Lechstr. 29, Nürnberg
RAILONE GmbH
Dammstraße 5, 92318 Neumarkt i.d. Oberpfalz
Entscheidung vom 30.09.2025, Gesetzesgrundlage: § 8a BImSchG
Errichtung eines Zuführungsgleises und zweier Ladegleise (im Zusammenhang mit der Neuerrichtung einer nach Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen Anlage zur Lagerung und Behandlung von Beton-Altschwellen und zur Lagerung von Beton-Neuschwellen) am Standort Triester Straße, Flur-Nrn. 711/16 und 581/26 bis 581/32, Gemarkung Eibach, Nürnberg
TRATON R&D Germany GmbH
Vogelweiherstraße 33, 90441 Nürnberg
Entscheidung vom 02.10.2025, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG
Änderung der Motorenprüfstände A93/A96/A100 und A3/A4/A8 durch Umbau zum multifunktionalen Prüffeld sowie Aufstellung von einem Trailer bzw. einer Wechselbrücke zur Wasserstofflagerung
Scherzer & Schneider eGbR
Kriegerlindenstraße 3, 90427 Nürnberg
Entscheidung vom 19.11.2025, Gesetzesgrundlage: § 8a BImSchG
Zulassung des vorzeitigen Beginns für Erdbauarbeiten, Stabilisierung des Untergrundes, Fundamentierungsarbeiten, Errichtung des Heizhausgebäudes, der Elektroschaltanlage und des Pufferspeichers, Aufstellung des Kamins und des CO2-Tanks, sowie Verlegung von Versorgungsleitungen im Rahmen der Errichtung und des Betriebs von zwei Blockheizkraftwerken mit Gaskessel und Pufferspeicher i. A. Kraftshofer Hauptstraße 128, Nürnberg
BImSchG-Zulassungen für IE-Anlagen aus früheren Jahren seit dem Inkrafttreten der IE-Richtlinie wurden auch auf dieser Seite veröffentlicht, im Interesse der Aktualität jedoch nicht dauerhaft vorgehalten. BImSchG-Zulassungen für IE-Anlagen, die bereits vor dem Inkrafttreten der IE-Richtlinie 2013 erteilt wurden, werden nicht nachträglich veröffentlicht. Die IE-Anlagen, für die dies zutrifft, können Sie der Auflistung in den nachfolgend verlinkten Hinweisen entnehmen. Bei Interesse an hier nicht einsehbaren Entscheidungen wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner.