Zulassungsentscheidungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Nürnberg

Nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG)erhalten Sie hier Informationen zur Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetz für:

  • Neugenehmigungen (§ 4 BImSchG)
  • Teilgenehmigungen (§ 8 BImSchG)
  • Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG)
  • Vorbescheide (§ 9 BImSchG)
  • Änderungsgenehmigungen (§ 16 BImSchG)

Technischer Umweltschutz

Ansprechpartner:


Frau Pfingst

Telefon 09 11 / 2 31-2727


Herr Lauer

Telefon 09 11 / 2 31-4580


Frau Helgerth

Telefon 09 11 / 2 31-5867

Die detaillierteren Zulassungsentscheidungen beziehen sich auf die Kalenderjahre 2023 und 2022. Zu älteren Entscheidungen lesen Sie bitte den Hinweis am Ende der Seite.

Hier sind weitere Umweltinformationen nach Art. 10 Abs. 1 BayUIG zur Maßnahme selbst durch Anklicken des weiterführenden Links abrufbar.

Zulassungsentscheidungen für das Jahr 2024

Durmin Entsorgung und Logistik GmbH

Antwerpener Str.19
90451 Nürnberg

Entscheidung vom 22.02.2024, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG

Wesentliche Änderung der Anlage zur Altholzaufbereitung (Erweiterung um eine weitere Betriebsweise zur Behandlung von Abfall gemäß Gewerbeabfallverordnung) am Standort Frankfurter Str. in 90451 Nürnberg, Flnrn. 711/18, 717/75 u. 717/18, Gemarkung Eibach


Zulassungsentscheidungen für das Jahr 2023

SWRN-Sekundärwertstoff Recycling GmbH

Föhrenweg 44
90547 Stein

Entscheidung vom 28.03.2023, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG

Änderung der Metallaufbereitungsanlage am Standort Preßburger Straße, Fl.-Nr. 712/44, Gemarkung Eibach, in 90451 Nürnberg. Maßgebliches BVT-Merkblatt ist das "Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen".

ReToVal GmbH

Seebronn 10
91567 Herrieden

Entscheidung vom 14.04.2023, Gesetzesgrundlage: § 8a BImSchG

Umbau und Optimierung der Verbundstoffverarbeitungsanlage i.A. Wetzlarer Str. 30, Nürnberg, Verlängerung der Zulassung des vorzeitigen Beginns für den Umbau und den Probebetrieb

MAN Truck & Bus SE

Vogelweiherstr. 33
90441 Nürnberg

Entscheidung vom 27.04.2023, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG

Wesentliche Änderung der Prüffelder A93/A96/A100 durch Umbau zu einem multifunktionalen Prüffeld i. A. Vogelweiherstr. 33, Nürnberg

GfE, Metalle und Materialien GmbH

Höfener Str. 45
90431 Nürnberg

Entscheidung vom 05.06.2023, Gesetzesgrundlage: § 8a BImSchG

Änderung des Produktionsbereichs der V-Chemie i.A. Höfener Str. 45 durch Herstellung von Vanadium-Elektrolyt-Lösung (VEL) für die Speicherung der elektrischen Energie in Vanadium-Redox-Batterien, Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung eines Hallenneubaus

GfE, Metalle und Materialien GmbH

Höfener Str. 45
90431 Nürnberg

Entscheidung vom 21.06.2023, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG

Änderung des Produktionsbereichs der V-Chemie i.A. Höfener Str. 45 durch Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Vermahlung und nasschemischem Aufschluss verbrauchter, gerösteter Katalysatoren. Maßgebliches BVT-Merkblatt ist das "Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abwasser-/ Abgasbehandlung und Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der chemischen Industrie".

ReToVal GmbH

Seebronn 10
91567 Herrieden

Entscheidung vom 25.10.2023, Gesetzesgrundlage: § 8a BImSchG

Umbau und Optimierung der Verbundstoffverarbeitungsanlage i.A. Wetzlarer Str. 30, Nürnberg, Verlängerung der Zulassung des vorzeitigen Beginns für den Umbau und den Probebetrieb, Verlängerung der Frist

AKEMI Chemisch Technische Spezialfabrik GmbH

Lechstr. 28
90451 Nürnberg

Entscheidung vom 26.10.2023, Gesetzesgrundlage: § 8a BImSchG

Erweiterung des Betriebes in der Lechstr. 28, Nürnberg um eine Fertigungs- und Lagerstätte für Hybrid- und Silikonklebe- und Dichtstoffe und ein neues Forschungs- und Entwicklungslabor, Zulassung des vorzeitigen Beginns zur Erneuerung der Bodenplatte in der Fertigungshalle

Fritz Reusch Altpapier GmbH

Leyher Str. 122
90431

Entscheidung vom 22.11.2023, Gesetzesgrundlage: § 4 BImSchG

Betrieb einer Altpapier- und Kunststoffaufbereitungsanlage: Lagerung und Verpressung

Johann Sperber GmbH & Co.KG

Rotterdamer Straße 50 90451 Nürnberg

Entscheidung vom 07.12.2023, Gesetzesgrundlage: § 4 BImSchG

Betrieb einer Zwischenlagerfläche zur zeitweiligen Lagerung und zum Umschlag nicht gefährlicher Abfälle (Altpapier, Kartonagen)


Zulassungsbescheide von IE-Anlagen

BImSchG-Zulassungen für IE-Anlagen aus früheren Jahren seit dem Inkrafttreten der IE-Richtlinie wurden auch auf dieser Seite veröffentlicht, im Interesse der Aktualität jedoch nicht dauerhaft vorgehalten. BImSchG-Zulassungen für IE-Anlagen, die bereits vor dem Inkrafttreten der IE-Richtlinie 2013 erteilt wurden, werden nicht nachträglich veröffentlicht. Die IE-Anlagen, für die dies zutrifft, können Sie der Auflistung in den nachfolgend verlinkten Hinweisen entnehmen. Bei Interesse an hier nicht einsehbaren Entscheidungen wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner.

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