Probleme und Lösungen

Konflikte entstehen durch die Grabetätigkeiten am Ufer, die Aufstauungen nach dem Dammbau und die Gehölzfällungen. Im Freistaat Bayern gibt es daher seit etlichen Jahren ein Bibermanagement und einen Schadensfonds. Die Biber sollen erhalten und Schäden minimiert bzw. verhindert werden. Zwei hauptamtliche "Bibermanager" beraten und unterstützen bayernweit besonders schwierige Problemfälle, bilden ehrenamtlich tätige Biberberater aus und betreiben Öffentlichkeitsarbeit.

Die artenschutzrechtliche Zuständigkeit wurde 2007 von den Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungen auf die Unteren Naturschutzbehörden übertragen. Zuständig ist in Nürnberg das Umweltamt.

Die Richtlinien zum Bibermanagement hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitet. Entscheidend für die Erstattung von erlittenen Schäden ist, dass der Schaden binnen einer Woche, nachdem er zur Kenntnis genommen wurde, telefonisch oder schriftlich mit nachvollziehbaren Angaben von Ort und Zeitpunkt der Schadensentstehung sowie zu Art und Umfang des Schadens bei der Unteren Naturschutzbehörde, dem örtlichen Biberberater oder Bibermanager gemeldet wird. Anschließend füllen Biberberater und/oder Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde zusammen mit dem Geschädigten einen offiziellen Melde- und Erfassungsbogen aus.

Örtliche Biberberater

Alexander Meier für den Norden Nürnbergs
Tel.: 0171-75 37 383

Jürgen Zwingel für den Süden Nürnbergs
Tel.: 0177-7479071

Biberdamm

In einfachen oder eindeutigen Fällen erfolgt nach Eingang der Schadensmeldung die Ortseinsicht durch den Biberberater, der Schadensursache und -umfang prüft, ggf. bestätigt und die Schadenshöhe ermittelt. Bei Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen anhand der vom Bayerischen Bauernverband (BBV) und der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erarbeiteten Schätzungsrichtlinien und bei forstwirtschaftlichen Schäden nach dem Leitfaden der Bay. Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF).
Bei Maschinenschäden ist der Schadenshergang glaubhaft zu machen (z.B. mittels Fotos, Benennung von unabhängigen Zeugen oder Ortseinsicht) und ein Kostenvoranschlag oder eine vergleichbare Kostenschätzung vorzulegen. Für die endgültige Schadensabrechnung ist die Reparaturrechnung maßgeblich. Schäden sind so kostengünstig wie möglich zu beheben. Absichtliche Falschangaben werden sanktioniert.

Männer beim Verlegen einer Dammdrainage

Ausgleichsfähige Schadensarten nach den Vorgaben des bayerischen Umweltministeriums, sind Fraß- und Vernässungsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Flurschäden wie Uferabbruch, Maschinenschäden in der Landwirtschaft, Schäden an Teichdämmen und forstwirtschaftliche Schäden. Maximal 80% eines anerkannten Schadens können über den bayerischen Schadensfonds ausgeglichen werden und gelten förderrechtlich als Beihilfe.

Kennt man die Biber und ihre Lebensweise, ist es oft möglich, Schäden zu vermeiden oder zu vermindern. So können wertvolle Einzelgehölze mit festem Drahtzaun (z.B. Estrichmatten) oder durch den Anstrich mit einem Verbissschutzmittel mit Quarzsand vor dem Biber geschützt werden. Es ist nicht sinnvoll vom Biber gefällte Bäume sofort zu entfernen, da dieser dann weitere Bäume fällt, um an Nahrung oder Baumaterial zu gelangen. Nutzungsfreie Uferrandstreifen könnten viele Probleme erst gar nicht entstehen lassen. Biber zerbeißen nicht den gesamten Gehölzbestand – sie sorgen vielmehr für unterschiedliche Verjüngungsstadien.

Generell nicht ausgeglichen werden sonstige Schäden wie Verkehrsunfälle, Personenschäden, sonstige Schäden von Gewässernutzungsberechtigten o.Ä.. Ebenfalls nicht ausgleichbar sind Schäden, die dem Staat, den Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, auch soweit diese Unternehmen in Privatrechtsform betreiben, entstehen.

Für Bereiche, in denen mit wiederkehrenden Biberschäden zu rechnen ist, hat die Untere Naturschutzbehörde mit Blick auf die künftige Regulierung eventueller Schäden zu prüfen, ob für den Geschädigten präventive Maßnahmen einschließlich Fördermöglichkeiten möglich, verhältnismäßig und zumutbar sind. Ist dies der Fall, haben diese Vorrang vor finanziellen Ausgleichsmaßnahmen.

Untere Naturschutzbehörde

Telefax 09 11 / 2 31- 3825

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Ihr Ansprechpartner für den Biber in Nordbayern

Berit Arendt
Tel.: +49 160 567 53 02

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