
Grundsätzlich erlaubt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG) die Nutzung städtischer Gewässer mit Modellbooten.
Allerdings gibt es Einschränkungen!
Grundsätzlich erlaubt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG) die Nutzung städtischer Gewässer mit Modellbooten.
Allerdings gibt es Einschränkungen!
Motorisierung
Erlaubt: Modellboote ohne Verbrennungsmotor Verboten: Modellboote mit Verbrennungsmotor
Rechte Dritter
Die Nutzung darf keine Rechte Dritter (z. B.: Betreten fremder Grundstücke) beeinträchtigen.
Schutzgebiete
In Nürnberg gibt zahlreiche Gewässerabschnitte mit schützenswerter Tier- und Pflanzenwelt. Hier ist die Nutzung teilweise eingeschränkt oder verboten.
Die städtische Gewässergemeingebrauchsverordnung (GewGemVO) enthält eine Liste mit den Gewässern, auf welchen das Befahren mit Modellbooten zulässig ist. Demnach ist die Nutzung von Modellbooten nur auf dem folgenden Gewässer erlaubt:
Wie bei jeder Freizeitaktivität in der Natur sollte man sich auch beim Befahren von Gewässern mit Modellbooten so rücksichtsvoll wie möglich gegenüber der Natur, aber auch gegenüber anderen Nutzern verhalten.
- Vermeiden Sie unnötigen Lärm.
- Entsorgen Sie Abfälle ordnungsgemäß und vermeiden Sie deren Entstehung.
- Schützen Sie die Pflanzen- und Tierwelt am und im Wasser, indem Sie ausreichend Abstand halten.