Magnetfischen in Gewässern

Immer wieder wird versucht, mit Magneten metallische Gegenstände aus den Gewässern zu angeln. Das sogenannte "Magnetfischen" oder "Magnetangeln" ist in Bayern jedoch nicht erlaubnisfrei und kann sogar gefährlich sein.

Was ist "Magnetfischen"?

Beim sogenannten "Magnetfischen" (auch "Magnetangeln") wird ein starker Magnet, der an einer Schnur oder einem Seil befestigt ist, wiederholt ins Wasser geworfen, um metallische Gegenstände aus einem Gewässer zu angeln.

Warum ist "Magnetfischen" nicht erlaubt?

Das "Magnetfischen" in Gewässern ist keine Fischerei im Sinne des Bayerischen Fischereigesetzes und stellt keine erlaubnisfreie Benutzung im Sinne des Bayerisches Wassergesetz dar. Es ist auch nicht vom wasserrechtlichen Gemeingebrauch umfasst. Vielmehr handelt es sich dabei um die Benutzung eines Gewässers, für die man grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz benötigt.

Für die Gewässer im Stadtgebiet Nürnberg können in der Regel aber aufgrund der potenziellen Gefahren für die Gewässerökologie sowie für den "Angler" und Unbeteiligte keine Erlaubnisse zum "Magnetfischen" erteilt werden.

Warum ist "Magnetfischen" gefährlich?

Es kann vorkommen, dass gefährliche Gegenstände, wie Munition, Granaten oder andere Kampfmittel am Magneten haften bleiben. Diese Gegenstände sind aufgrund von Verschmutzungen, Vermoderungen und Rost oft nicht gleich als Kampfmittel erkennbar und haben ein hohes Gefährdungspotential sowohl für den Magnetfischer selbst, als auch für umstehende Personen und Sachen. Gerade im Stadtgebiet Nürnberg, das im zweiten Weltkrieg stark bombardiert wurde, werden auch in den Gewässern immer noch Blindgänger und andere Kampfmittel aufgefunden.

Außerdem können durch das "Magnetfischen" schädliche Substanzen, die bisher in tieferen Schichten des Bodens festgelegt waren, wieder in den Kreislauf gebracht werden und Flora und Fauna schaden. Des Weiteren besteht bei der Ausübung des "Magnetfischen" stets die Gefahr, dass im Wasser lebende Pflanzen und Tiere oder deren Entwicklungsstadien geschädigt, zerstört oder getötet werden und der Bestand damit beeinträchtigt wird.

Ist das "Magnetfischen" eine Ordnungswidrigeit?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Gewässer ohne Erlaubnis benutzt, zum Beispiel durch "Magnetfischen", handelt nach § 103 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Herr Zollinger

Fachbereich Verwaltung und Rechtsvollzug


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