
Für das Ableiten von Grundwasser im Rahmen von Bauwasserhaltungen ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig, welche mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Umweltamt der Stadt Nürnberg zu beantragen ist.
Für das Ableiten von Grundwasser im Rahmen von Bauwasserhaltungen ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig, welche mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Umweltamt der Stadt Nürnberg zu beantragen ist.
Weitere Hinweise zur Bauwasserhaltung können Sie unserem Merkblatt zur Bauwasserhaltung entnehmen.
Gibt es einen Verdacht auf Altlasten, muss das Grundwasser vor Beginn der Grundwasserableitung durch ein anerkanntes Untersuchungsinstitut oder -labor untersucht werden.
Das beauftragte Institut entnimmt eine Stichprobe und analysiert diese. Der Umfang der Untersuchungen wird im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung festgelegt.
Die Ergebnisse sind dem Umweltamt in einem Kurzbericht, der alle Angaben zur Probenahme und Analytik enthält, vorzulegen.
Wenn bei der Untersuchung beispielsweise ein Summenwert von mehr als 40 µg/l LHKW (Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) festgestellt wird, sind Reinigungsanlagen vorzusehen.
In ein Oberflächengewässer darf nur klares, nicht verunreinigtes Grundwasser ohne Schwebstoffe eingeleitet werden. Dies ist nur bei einer geschlossenen Wasserhaltung gegeben.
Trübes Grundwasser und Niederschlagswasser aus einer offenen Wasserhaltung, das durch Schwebstoffe aller Art stark getrübt ist, darf nicht ohne entsprechende Reinigung eingeleitet werden. Geeignete Reinigungsmaßnahmen sind z.B. ein Sandfang oder Kiesfilter, Absetzbecken und gegebenenfalls zusätzliche technische Maßnahmen.
Können diese Anforderungen nicht eingehalten werden, ist das belastete Bauwasser der städtischen Kanalisation zuzuführen. Eine Einleitung in den städtischen Kanal ist gebührenpflichtig.
Informieren Sie sich hierzu über unser Merkblatt Bauwasserhaltung.