Bekanntmachungen des Umweltamtes


Änderung der Baumschutzverordnung (BaumSchVO)

Formelle Änderungen und ein neuer Genehmigungstatbestand

Die Baumschutzschutzverordnung vom 29. April 1999 (Amtsblatt S. 186, ber. S. 234), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. November 2001 (Amtsblatt S. 569), soll geändert werden.
Neben formellen Änderungen soll die Baumschutzverordnung nur um einen Genehmigungstatbestand erweitert werden. Der neue Genehmigungstatbestand lässt eine differenziertere Prüfung der Erhaltungswürdigkeit und Erhaltungsmöglichkeit von Bäumen zu. Nicht jeder Baum, der aufgrund von Schadsymptomen oder Krankheiten beseitigt werden muss, erfüllt die Schutzgüter der Verordnung gänzlich nicht mehr und ist somit nicht erhaltungswürdig.

Die Verordnung unterscheidet aktuell nicht zwischen vollständig nicht erhaltungswürdigen und geschwächten Bäumen.
Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 24.07.2024, Az. 14 B 22.2576) und eines fehlenden weiteren Genehmigungstatbestandes ist es der Verwaltung nicht mehr möglich, für die Fällung von geschwächten Bäumen Ersatzpflanzungen festzusetzen. Es soll durch den neuen Genehmigungstatbestand ermöglicht werden, diese Unterscheidung mit dem Verordnungstext zu treffen und Ersatz zu sichern.
Durch die geplante Änderungsverordnung soll hier wieder die Möglichkeit entstehen, angepasste Entscheidungen über die in der Praxis differenziert vorliegenden Umstände abzubilden und für eine positive Bilanz des Naturhaushaltes Sorge zu tragen.

Der Verordnungsentwurf sowie eine konsolidierte Fassung der Baumschutzverordnung sind mittels der untenstehenden Links abrufbar oder können unter 0911/231-41 11 in anderer Form angefordert werden. Ebenso kann ein Termin zur Einsichtnahme in den Amtsräumen vereinbart werden.
Bis zum 06.03.2025 besteht die Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Gerne können Sie sich schriftlich (Umweltamt, Bauhof 2, 90402 Nürnberg) oder elektronisch (Kontaktformular) zu dem Verordnungsentwurf zu äußern.

Wir weisen auf die zustimmende Behandlung im Naturschutzbeirat am 28.01.2025 hin. Nach Eingang und Prüfung der Rückmeldungen, die wir im Rahmen der Auslegung erhalten, wird der Verordnungsentwurf den zuständigen Stadtratsgremien (Umweltausschuss und Stadtrat) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sie erhalten nach Abschluss der Auslegung auch eine Rückmeldung auf eingegangene Einwände. Die neue Verordnung tritt dann am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Umweltamt, Abteilung Untere Naturschutzbehörde unter der genannten Telefonnummer oder dem untenstehenden Kontaktformular zur Verfügung.


Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Hülzlgraben

Im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 26 vom 20.12.2023 wird die Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Hülzlgraben im Stadtgebiet Nürnberg (Überschwemmungsgebietsverordnung Hülzlgraben - HülzlgrabenÜSGVO) bekanntgemacht.


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