Bekanntmachungen des Umweltamtes


Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO): Photovoltaik-Zonierung im Rednitztal Süd

Die Stadt Nürnberg hat mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 21.09.2023 und mit Beschluss des Stadtrats vom 27.09.2023 die Einleitung einer Bebauungsplanaufstellung und Flächennutzungsplanänderung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Süden Katzwangs beschlossen. Da das Gebiet im Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 – Rednitztal Süd – liegt, ist eine Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO) erforderlich, um die Aufstellung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans zu ermöglichen.

Der Planungsbereich befindet sich an der südöstlichen Grenze des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd - und ist eingegrenzt zwischen den zwei großflächig und weiträumig wirkenden Infrastruktureinrichtungen Autobahn 6 und Main-Donau-Kanal. Der Standort und das Landschaftsbild sind also bereits erheblich infrastrukturell vorbelastet, weshalb eine PV-Zonierung für diese konkrete Fläche nach Abwägung der unterschiedlichen Belange, insbesondere der herausgehobenen Bedeutung erneuerbarer Energien (vgl. § 2 EEG: „überragendes öffentliches Interesse“), verhältnismäßig ist. Inhaltlich bedeutet die Zonierung einen zusätzlichen Ausnahmetatbestand für die Errichtung und Änderung von Photovoltaikanlagen in § 10 der Landschaftsschutzverordnung. Im Übrigen bleiben die Regularien der Landschaftsschutzverordnung unverändert. Die Fläche verbleibt formal im Landschaftsschutzgebiet. Unerwünschten (baulichen) Folgenutzungen wird somit vorgebeugt. Weiterführende Informationen können Sie auch der Berichterstattung in der Sitzung des Umweltausschusses vom 29.11.2023 entnehmen. Die entsprechende Verlinkung finden Sie untenstehend.

Der Verordnungsentwurf mit Karte der PV-Zone sowie eine konsolidierte Fassung der Landschaftsschutzverordnung sind mittels der untenstehenden Links abrufbar oder können unter der untenstehenden Telefonnummer in anderer Form angefordert werden. Bis zum 23.04.2024 besteht die Gelegenheit sich schriftlich (Umweltamt, Bauhof 2, 90402 Nürnberg) oder elektronisch (Kontaktformular) zu dem Verordnungsentwurf zu äußern. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Umweltamt auch telefonisch unter Tel. 0911/231-23293 zur Verfügung.

Nach Eingang und Prüfung der Rückmeldungen, die wir im Rahmen der Auslegung erhalten, wird der Verordnungsentwurf den zuständigen Stadtratsgremien (Umweltausschuss und Stadtrat) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die neue Verordnung tritt dann nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Hülzlgraben

Im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 26 vom 20.12.2023 wird die Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Hülzlgraben im Stadtgebiet Nürnberg (Überschwemmungsgebietsverordnung Hülzlgraben - HülzlgrabenÜSGVO) bekanntgemacht.


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