Mobilfunk und elektromagnetische Felder

Mobilfunksendemast

Ohne den Einsatz von elektrischem Strom und Funkanwendungen ist unser modernes Leben nicht mehr denkbar. Neben der natürlichen Strahlung ist der Mensch in seiner Umwelt zunehmend von künstlich erzeugten elektromagnetischen Feldern umgeben.

Die Bundesregierung hat zum Schutz der Bevölkerung auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die „Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV“ erlassen. Die in dieser Verordnung festgelegten Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder basieren auf international anerkannten Empfehlungen der Fachgremien und Kommissionen.

Weiterer Ausbau der Mobilfunknetze

Der bedarfsgerechte Ausbau der bestehenden Mobilfunknetze und die große Nachfrage zu mobilfunkbasierten Internetzugängen via Smartphones hat zur Folge, dass auch im Stadtgebiet weitere Nachverdichtungen an der bestehenden Mobilfunkinfrastruktur notwendig werden.

Nach einem Beschluss des Umweltausschusses des Nürnberger Stadtrats begleitet ein „Runder Tisch Mobilfunk“ den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze. Ziel ist, die Einwirkungen elektromagnetischer Felder im Bereich sensibler Einrichtungen zu minimieren.

Für Nürnberg können die einzelnen Standorte der Mobilfunksendeanlagen mit weiteren Umweltinformationen der öffentlichen EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur entnommen werden.

Die bisherige Untersuchungen und auch Vor-Ort-Messungen ergaben keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen.

Technischer Umweltschutz


Herr Brückner

Telefon 09 11 / 2 31-20529

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Mehr zum Thema

Zurück zum Seitenanfang URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/mobilfunk.html>