Feuerungsanlagen

Kachel- und Kaminöfen spenden nicht nur wohlige Wärme.
Bei falscher Bedienung oder der Verwendung ungeeigneter Brennstoffe beeinträchtigen sie über einen hohen Staub- und Rußausstoß die Luftqualität und führen wegen Rauch- und Geruchsentwicklung zu Nachbarschaftsbeschwerden.
Mit der Novellierung der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV“ hat der Gesetzgeber zum 22. März 2010 auf die Forderung zur Reduktion von Feinstäuben reagiert. Diese Verordnung beinhaltet erstmals verbindliche Staubgrenzwerte für die Errichtung und den Betrieb von feststoffbefeuerten Einzelraumfeuerstätten.
Was ist zu beachten?
Bei neuen Einzelraumfeuerstätten muss die Einhaltung der Grenzwerte durch eine Typbescheinigung des Herstellers nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung ist dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf Verlangen vorzulegen. Holzheizungen müssen künftig wiederkehrend messtechnisch überprüft werden. Altanlagen unterliegen einer Übergangsregelung.
Kompetenter Ansprechpartner für Fragen zu Errichtung und Betrieb von häuslichen Feuerungsanlagen ist der für Ihren Kehrbezirk zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
Technischer Umweltschutz
Herr Brückner, Frau Hauenstein
Telefon 09 11 / 2 31-20529, -38 98
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