Umsiedlung oder Entfernung eines Hornissennestes

Allgemeine Informationen

Zu den besonders geschützten Tieren in Deutschland zählen unter anderem alle Hornissen, Wildbienen, Hummeln und einige Wespenarten.

Diese Insekten fallen unter den Schutz des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Es ist auch verboten, ihre Entwicklungsformen wie Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ausnahmen hiervon können nur nach eingehender Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde (bei Hornissen) bzw. der Regierung von Mittelfranken (für alle Wildbienen, Hummeln und für Knopfhorn- und Kreiselwespen) genehmigt werden.


Beseitigung von Hornissennestern

Sollte eine Entfernung eines Hornissennestes gewünscht werden, wird eine Einschätzung durch den Hornissenbeauftragten der Stadt Nürnberg getroffen. In vielen Fällen kann durch einfache Maßnahmen ein friedliches Miteinander von Tier und Mensch gewährleistet und das Nest erhalten werden.

Sollte dies nicht möglich sein und der Hornissenbeauftragte eine Notwendigkeit der Entfernung bestätigen, so kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Die Beseitigung nach erteilter Genehmigung muss durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer erfolgen.

Wespennester in der Nähe von Wohnungen

Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe unterliegen dem allgemeinen Schutz nach § 39 BNatSchG, wonach es verboten ist die Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzten oder zu töten. Sollte ein Nest dieser Arten eine nicht zumutbare Belastung darstellen, so kann dieses durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer entfernt werden.


FAQs

Wie läuft die Beseitigung eines Hornissennestes ab?

Sollte eine Entfernung eines Hornissennestes gewünscht werden, wird eine Einschätzung durch den Hornissenbeauftragten der Stadt Nürnberg getroffen.

Die Untere Naturschutzbehörde prüft und genehmigt dann den Antrag.
Bitte beachten Sie:
Die Beseitigung - nach erteilter Genehmigung - muss durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer erfolgen.

Kontaktieren Sie die Untere Naturschutzbehörde für ein Termin mit den Hornissenbeauftragten unter 01 51 / 576-0 13 13 oder über das Kontaktformular.

Brauche ich eine Genehmigung für die Entfernung eines Wespennestes?

Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe unterliegen dem allgemeinen Schutz nach § 39 BNatSchG, wonach es verboten ist, die Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Sollte ein Nest dieser Arten eine nicht zumutbare Belastung darstellen, so kann dieses durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer entfernt werden.

Brauche ich eine Genehmigung für die Entfernung von Wildbienen- oder Hummelnestern?

Ja, diese kann bei der Regierung von Mittelfranken beantragt werden.

Für entflohene Schwärme von Honigbienen, die rechtlich als Haustiere einsortiert werden, können Sie sich an die Schwarmbörse wenden.

Was kostet eine Ausnahmegenehmigung?

Eine Genehmigung zur Umsiedlung eines Nestes ist kostenlos, da die Population hierbei erhalten wird. Für die Genehmigung der Beseitigung des Nestes fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro an.
Wir schicken Ihnen die Ausnahmegenehmigung mit Rechnung per Post zu.


Antragstellung: Schnell, sicher und online über "Mein Nürnberg"

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes „Mein Nürnberg“-Konto.

Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zur Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung eines Hornissennestes


Einfach Online Machen

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Ausnahmegenehmigung online beantragen

Die Voraussetzung für den Online-Antrag ist ein Hausbesuch durch den Hornissenbeauftragten der Stadt Nürnberg. Kontaktieren Sie hierfür unsere Hornissenbeauftragten unter 01 51 / 576-0 13 13 oder die Untere Naturschutzbehörde über das Kontaktformular.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Eine genaue Beschreibung des Ortes des Nestes, bestenfalls sollte (falls vorhanden) ein Bild des Nestes beigefügt werden.
  • Bei einem Antrag für eine andere Person muss eine Vollmacht, Sorgeerklärung oder ein Betreuerausweis hochgeladen werden.
  • Vorgangsnummer von der Hornissenberatung

Untere Naturschutzbehörde

Umweltamt

Bauhof 2

90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-36 57; -2 74 72; -5 94 31; ; -1 48 91

Telefax 0911 / 231 - 3825

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