Artenschutzkonzept

Die Erstellung eines Artenschutzkonzepts für die Stadt Nürnberg wurde 2016 im Umweltausschuss und Stadtplanungsausschuss beschlossen, wird seitdem intensiv vorangetrieben und ist seit 2019 fertiggestellt.

Es gibt eine gemeinsame Projektleitung zwischen Stadtplanungsamt und Umweltamt, wobei das Umweltamt auf fachlicher Ebene federführend tätig ist. Hier können Sie sich über Hintergründe, Ziele und Inhalte informieren.


Hintergrund

Gründlachaue

Im Jahr 2007 wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) an Europäisches Artenschutzrecht angepasst und u.a. die für Tiere einschließlich deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten geltenden Verbote erfasst. Seitdem ist bei allen Vorhaben und Eingriffen zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Verbote eingehalten werden (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung). Die Bearbeitung des Artenschutzes ist in der Praxis fachlich oft komplex, unbestimmte Rechtsbegriffe erschweren die Arbeit. Sind geschützte Tierarten unvermeidbar durch Vorhaben betroffen, muss bereits im Vorfeld für Ausgleichsmaßnahmen gesorgt werden, die je nach Art flächenintensiv ausfallen können (z.B. bodenbrütende Vogelarten).

Fehlende Grundlagendaten zu den aktuell in Nürnberg vorkommenden Tieren und eine fehlende Flächenkulisse für Ausgleichsmaßnahmen machen fachlich sinnvolle Entscheidungen in jedem Einzelfall zu einer Herausforderung. Die Erstellung eines Artenschutzkonzepts wurde daher als notwendig erachtet. Bestehend aus mehreren Bausteinen soll es dazu beitragen, die Situation des Artenschutzes in Nürnberg zu verbessern und unvermeidbare Eingriffe besser kompensieren zu können.


Ziele

Zauneidechse

Ziel ist die Erstellung eines Konzepts auf fachlicher Ebene, das klärt, welche Maßnahmen wo für den Artenschutz umgesetzt werden können. Insbesondere für Nürnberg typische und wichtige Arten sollen definiert und deren Lebensräume über Kartierungen erfasst werden, um eine Flächenkulisse für Artenschutzmaßnahmen erarbeiten zu können. Die Stadt kann damit Populationen geschützter und schützenswerter Arten nachhaltig in Nürnberg sichern. Das Konzept soll darüber hinaus zu einer Verbesserung des Ablaufs von Verfahren beitragen und als Basis zur Integration des Artenschutzes in weiteren Themenfeldern dienen.


Inhalt

Kreuzkröte

Das Artenschutzkonzept besteht aus mehreren Bausteinen, die in Verbindung gebracht werden sollen, aber auch einzeln genutzt werden können:

  • Der Baustein Maßnahmenkatalog wird artspezifisch aufzeigen, welche Artenschutzmaßnahmen wie umgesetzt werden können.
  • Der Baustein Kartierungen liefert die nötigen Grundlagendaten zum aktuellen Vorkommen und der Verbreitung geschützter Arten im Stadtgebiet.
  • Im Baustein Suchraumkulisse wird auf Basis der Erkenntnisse aus den Kartierungen erarbeitet werden, wo eine bestimmte Maßnahme umgesetzt werden kann.
  • Der Baustein Integrierte Entwicklungskonzepte beruht u.a. auf den Erkenntnissen aus den ersten drei Bausteinen. Hier sollen für bestimmte städtische Teilräume Kartierungen intensiviert und potentielle Maßnahmen vorgeschlagen sowie grob verortet werden.

Kartierungen

Der Bestand aller relevanten Arten und Lebensräume im Nürnberger Stadtgebiet soll als Datengrundlage erfasst werden. Bereits vorhandene Daten werden ausgewertet und durch aktuelle Kartierungen ergänzt. Der Fokus liegt hierbei auf planungsrelevanten Arten. Eine Kartierung bodenbrütender Vogelarten im Knoblauchsland sowie im Nürnberger Süden fand bereits in den Jahren 2013 und 2015 statt. Im Jahr 2017 wurde eine Amphibienkartierung an potentiellen Laichgewässern im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Eine Auswertung vorhandener Fledermausdaten wurde ebenfalls 2017 vorgenommen, ergänzende Fledermauskartierungen sind bis 2019 geplant. Derzeit wird eine Kartierung von Zauneidechsen durchgeführt, die Ende 2018 abgeschlossen wurde.

Suchraumkulisse

Arten, für die Nürnberg aufgrund ihrer Seltenheit eine besondere Verantwortung trägt, sowie Arten, die aufgrund ihrer Lebensraumansprüche erfahrungsgemäß immer wieder artenschutzrechtlich betroffen sind, werden definiert. Für diese Arten sollen auf Basis der Kartierungsergebnisse Schwerpunkträume festgelegt werden, innerhalb derer Maßnahmen zur Aufwertung des Lebensraums und Stärkung der jeweiligen Population konzentriert werden können. Ein Schwerpunktraum ist bestenfalls charakterisiert durch ein bereits vorhandenes Vorkommen einer bestimmten Art und durch Bereiche mit entsprechendem Aufwertungspotential.

Entwicklungskonzepte

In teilräumlichen Entwicklungskonzepten soll der Artenschutz von Grund auf intensiv berücksichtigt werden, indem die Erkenntnisse aus den Kartierungen, der Suchraumkulisse und dem Maßnahmenkatalog einfließen.
In das Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal", das bis Ende 2018 erstellt wurde, ist der Artenschutzaspekt bereits weitgehend integriert. Hier werden neben dem Artenschutz verschiedenste Aspekte der räumlichen Entwicklung wie beispielsweise Biotopentwicklung, Hochwasserschutz oder Naherholungsnutzung analysiert, gegeneinander abgewogen und auch räumlich festgehalten.


Umweltamt Nürnberg

Untere Naturschutzbehörde

Bauhof 2

90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-74 79

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