Valznerweiher

Umweltamt Nürnberg

Für eine intakte Natur - keine Abfälle in Wald und Flur

Wilde Abfallablagerung im Wald © Stadt Nürnberg / Umweltamt

Wilde Abfallablagerungen in Wald und Flur

Leider gibt es immer wieder „Umweltsünder“, die Abfälle illegal entsorgen statt diese einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung zuzuführen. Nicht nur auf Straßen, Gehwegen oder Containerstandplätzen innerhalb des Stadtgebietes stellen wilde Abfallablagerungen und achtlos weggeworfener Müll ein Ärgernis dar. Gerade auch außerhalb der bebauten Bereiche in Wald und Flur müssen erholungssuchende Spaziergänger und Naturfreunde regelmäßig inmitten der schönen Landschaft illegal abgelagerte Pflanzenabfälle, Bauschutt und anderen Müll feststellen.

Jegliche Abfallentsorgung außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallentsorgungsanlagen ist verboten – und das aus gutem Grund. Müll birgt eine Verletzungsgefahr und es können schädliche Stoffe daraus in die Umwelt gelangen. Erfahrungsgemäß wachsen wilde Müllhalden schnell an und animieren zu weiteren Abfallablagerungen.

Können die Umweltsünder nicht ermittelt werden, so muss der Müll durch die Stadt Nürnberg zu Lasten der Allgemeinheit entfernt werden. Daneben beeinträchtigen unzulässige Abfallablagerungen nicht nur das Landschaftsbild sowie die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, sondern schädigen auch den Naturhaushalt.

Auch die illegale Entsorgung von Pflanzenabfällen in Wald und Flur stellt dabei kein Kavaliersdelikt dar. Unzulässig abgelagerte Pflanzenabfälle können zunehmend in siedlungsnahen Waldflächen oder Landschaftsschutzgebieten festgestellt werden. Dabei sind diese weitaus problematischer für die Natur als viele es vermuten.

Jeder kann durch ein umsichtiges Verhalten dazu beitragen, unsere Natur sauber zu halten und so die biologische Vielfalt unserer stadtnahen Lebensräume zu erhalten.

Die Stadt Nürnberg bietet der Bevölkerung mit den Recyclinghöfen und den Gartenabfallsammelstellen ein umfassendes und komfortables Angebot für eine umweltverträgliche Abfallentsorgung an.

Die Broschüre „Für eine intakte Natur – keine Abfälle in Wald und Flur“ ist eine Initiative des Umweltamtes, mit der die Bürgerinnen und Bürger für eine saubere Umwelt und einen umweltgerechten Umgang mit Abfällen sensibilisiert werden sollen.

Daneben finden Sie auch auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Nürnberg (ASN) Informationen über die abfallwirtschaftlichen Angebote der Stadt und Ratschläge zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung.

Ansprechpartner bei:

  • Abfallablagerungen auf Privatgrundstücken, in Wald und Flur sowie im Außenbereich - Umweltamt, Umwelttelefon Tel.: 231 - 2304
  • Abfallablagerungen auf öffentlichen Flächen - Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Tel.: 231 - 5911
  • Abfallablagerungen auf Grünanlagen und Spielplätzen - Servicebetrieb Öffentlicher Raum Tel.: 231-7637

Was für die Natur gilt, gilt auch für den öffentlichen Raum in der Stadt und die Menschen, die ihn nutzen möchten. In letzter Zeit mehrt sich der Missbrauch von Wertstoff-Sammelcontainern als Ort für illegale Abfallbeseitigungen. Wer eine illegale Abfallentsorgung beobachtet und Hinweise auf die verantwortliche Person geben kann, kann dies gern zur Anzeige bringen.

Folgende Mindestangaben sind für eine Anzeige erforderlich:

• Datum und Uhrzeit des Vorfalls (ggf. auch des Lagerzeitraums)
• Ort (Straße und Hausnummer oder genaue Beschreibung des Fundorts)
• Konkrete Angabe der Menge und Art des entsorgten Abfalls (gerne auch mit Foto)
• Hinweise zur Identifizierung der verantwortlichen Person (z.B. Schriftstücke, KFZ-Kennzeichen, Personenbeschreibung etc.)

Sie können die Anzeige bei einer Polizeidienststelle erstatten oder formlos über unser unten verlinktes Kontaktformular bei uns einreichen. Zur Verfolgung der Anzeige benötigen wir Ihren Namen sowie für Rückfragen aktuelle Kontaktdaten. Anonyme Anzeigen können nicht verfolgt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Person, die eine Anzeige erstattet, dadurch Zeuge bzw. Zeugin im Verfahren ist. Das bedeutet, dass Ihre Daten zwar von Amtsseite vertraulich bleiben und selbstverständlich datenschutzkonform gehandhabt werden, dass es aber im Verlauf eines Verfahrens, z.B. bei einer Akteneinsicht oder gerichtlichen Verhandlung zu einer Offenlegung des Namens kommen kann.

Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=53983>

Mehr zum Thema