Genehmigung von Industrieanlagen

Anlagen, von denen eventuell schädliche Umwelteinwirkungen, Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen ausgehen können, müssen vor ihrer Errichtung und Inbetriebnahme nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Für die Genehmigung muss ein Antrag gestellt werden.

Wird die Anlage in wesentlichen Teilen geändert, muss diese Änderung genehmigt werden. Änderungen einfacher Art müssen angezeigt werden.

Alle Anlagen, die genehmigungsbedürftig nach BImSchG sind, werden während ihres Betriebs vom Umweltamt oder anderen zuständigen Behörden überwacht.

Welche Anlagen müssen genehmigt werden?

Die Anlagentypen, auf die dies zutrifft, sind im Anhang der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) aufgeführt. Vielfach bestehen Schwellenwerte zu Leistung oder Kapazitäten, bei deren Überschreitung eine Anlage erst immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig wird, bzw. die über die Art des Genehmigungsverfahrens entscheiden. Derzeit betreut das Umweltamt in Nürnberg ca. 270 Anlagen, die unter die 4. BImSchV fallen.

Genehmigungsverfahren

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Anlagen ist ein integrierendes Verfahren. Mit der Genehmigung werden alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Entscheidungen wie z.B. die Baugenehmigung mit erteilt.

Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wird entweder in einem förmlichen oder einem vereinfachten Verfahren erteilt. Förmliche Verfahren erfolgen mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Informationen zur Beteiligung an laufenden Verfahren erhalten Sie aus dem Amtsblatt der Stadt Nürnberg oder über die Bekanntmachungen des Umweltamtes (s. Link unten).

Bei einigen Vorhaben ist vor deren Zulassung zu prüfen, ob sie erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Dies erfolgt durch eine Umweltverträglichkeits(vor)prüfung (UVP).

Im Rahmen des Genehmigungsmanagements bieten die Mitarbeiter des technischen Umweltschutzes Informationen zum Umfang der Antragsunterlagen, Nutzung der Antragsformulare, Informationen zur UVP, eine kompetente Beratung im Vorfeld konkreter Planungen, sowie eine Projektkoordination mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Ein optimal vorbereitetes Genehmigungsverfahren spart Zeit und Kosten. Es sichert zugleich ein Höchstmaß an Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen. Sprechen Sie uns an!

Technischer Umweltschutz


Frau Cirener

Recycling- und Abfallverwertungsanlagen


Telefon 09 11 / 2 31-4109

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Frau Dr.-Ing. Steffani

sonstige gewerbliche Anlagen


Telefon 09 11 / 2 31-2536

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