Nachweisverfahren gefährlicher Abfall
Das Nachweisverfahren über gefährliche Abfälle kennt vier Arten der Dokumentation:
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Entsorgungsnachweisverfahren (Vorabkontrolle) und Begleitscheinverfahren (Nachweis der durchgeführten Entsorgung).
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Sammelentsorgung (Vorabkontrolle) und Übernahmescheinverfahren in Verbindung mit dem Begleitscheinverfahren (Nachweis der durchgeführten Entsorgung).
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Freiwillige Rücknahme von Abfällen.
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Spezialgesetzliche Regelungen (z.B. E-Schrott)