Valznerweiher

Umweltamt Nürnberg

Nachweisverfahren gefährlicher Abfall

Das Nachweisverfahren über gefährliche Abfälle kennt vier Arten der Dokumentation:

  • Entsorgungsnachweisverfahren (Vorabkontrolle) und Begleitscheinverfahren (Nachweis der durchgeführten Entsorgung).
  • Sammelentsorgung (Vorabkontrolle) und Übernahmescheinverfahren in Verbindung mit dem Begleitscheinverfahren (Nachweis der durchgeführten Entsorgung).
  • Freiwillige Rücknahme von Abfällen.
  • Spezialgesetzliche Regelungen (z.B. E-Schrott)

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