Nachweisverfahren gefährlicher Abfall

Das Nachweisverfahren über gefährliche Abfälle kennt vier Arten der Dokumentation:

  • Entsorgungsnachweisverfahren (Vorabkontrolle) und Begleitscheinverfahren (Nachweis der durchgeführten Entsorgung).
  • Sammelentsorgung (Vorabkontrolle) und Übernahmescheinverfahren in Verbindung mit dem Begleitscheinverfahren (Nachweis der durchgeführten Entsorgung).
  • Freiwillige Rücknahme von Abfällen.
  • Spezialgesetzliche Regelungen (z.B. E-Schrott)

Mehr zum Thema

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/nachweisverfahren.html>