Merkblatt für Architekten und Bauherren

Hier finden Sie Hilfestellungen für den gesetzlich vorgeschriebenen Erhalt der Nistplätze von Gebäudebrütern bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen.

Gebäudebrüterquartiere sind gesetzlich geschützt

Gebäudebrüter und deren Brutplätze sind gesetzlich geschützt. Es ist ganzjährig untersagt, die Brutquartiere zu zerstören oder zu beschädigen. Auch der Zugang zu den Nistplätzen darf nicht durch Baugerüste oder Planen versperrt oder behindert werden. (§ 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG))

Wenn Sie Brutquartiere an Ihrem Gebäude haben, so müssen Sie einen Antrag auf Befreiung vom § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) bei der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Mittelfranken stellen, bevor Sie mit der Sanierungsmaßnahme beginnen.

Individuelle Auflagen stellen dabei ein konfliktfreies Nebeneinander von Baumaßnahme und Artenschutz sicher.
Sichern Sie sich ab und vermeiden Sie einen kostenintensiven Baustopp und eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, indem Sie vor Baubeginn prüfen lassen, ob an Ihrem Haus Gebäudebrüterquartiere sind.

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