Abwassersammelgruben sind Abwasseranlagen, in denen häusliches, gewerbliches oder landwirtschaftliches Abwasser gesammelt wird. Undichte Abwasseranlagen führen zu Gewässerverunreinigungen.
Seit einer entsprechenden Änderung im Bayerischen Wassergesetz (BayWG) im November 2021 sind Betreiber von Abwassersammelgruben gesetzlich verpflichtet, alle zehn Jahre die Dichtheit sowie ordnungsgemäße Abfuhr des Grubeninhalts durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) prüfen bzw. bescheinigen zu lassen und einen entsprechenden Nachweis bei der Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Im Stadtgebiet Nürnberg ist hier das Umweltamt der Stadt Nürnberg zuständig. Die Nachweise sind daher dem Umweltamt vorzulegen.
Bei Anlagen, die
- nach dem 17. November 2021 errichtet werden, beginnt die Frist mit Inbetriebnahme der Abwassersammelgrube,
- am 17. November 2021 bereits errichtet sind (bestehende Anlagen), ist die Bescheinigung innerhalb von fünf Jahren nach dem 17. November 2021 erstmalig vorzulegen.
Das heißt, spätestens bis zum 16. November 2026 muss die Prüfung durch einen PSW erfolgt sein und die Bescheinigung dem Umweltamt vorgelegt werden.
Was zu tun ist!
Wenn Sie im Stadtgebiet Nürnberg eine Abwassersammelgrube betreiben, beauftragen Sie bitte einen PSW mit dem Tätigkeitsgebiet "Abwassersammelgruben" für eine Prüfung und Bescheinigung der Dichtheit der gesamten Anlage, einschließlich deren Zu- und Ableitungen und von etwaigen Anlagen zur Vorreinigung, sowie über die fachgerecht durchgeführte Abfuhr des Abwassers.
Für die Kontrolle müssen die Gruben zugänglich und einsehbar sein.
Dazu ist die Abwassersammelgrube oder im landwirtschaftlichen Bereich die Mehrkammerausfaulgruben vor der Ortseinsicht zu entleeren und zu säubern. Bitte informieren Sie den PSW, wenn die Abwassersammelgrube nicht rechtzeitig entleert und gereinigt werden konnte, um den vereinbarten Termin neu abzustimmen.
Aktiv genutzte Jauche-, Gülle- und Sickersaftlagerbehälter zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silage-Sickersaft, in denen gegebenenfalls zusätzlich auch Abwasser gesammelt wird, brauchen nicht entleert zu werden.
Bitte stellen Sie für den Vor-Ort Termin, soweit vorhanden, folgende Unterlagen zur Abwassersammelgrube bereit:
- Bauunterlagen
- Entwässerungspläne zum Anwesen;
- Ergebnisse einer früheren Dichtheitsprüfung;
- Abfuhrbelege (bei der Abfuhr zu einer kommunalen Kläranlage ist das der Rechnungsbeleg der Kläranlage oder des Entsorgungsunternehmens);
- Angaben zum Trinkwasserbezug.
Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, besteht ggf. die Möglichkeit diese innerhalb von zwei Monaten zu beheben. Der PSW wird die Mängelbeseitigung kontrollieren.
Das abschließende Ergebnis der Bescheinigung wird der PSW dem Umweltamt vorlegen. Sie erhalten eine Kopie der Bescheinigung für Ihre eigenen Unterlagen.
Bei weiterhin bestehenden Mängeln wird Sie das Umweltamt über das weitere Vorgehen informieren.
Ist die Abwassersammelgrube ohne Mängel, ist eine erneute Bescheinigung erst wieder nach zehn Jahren fällig.