Valznerweiher

Umweltamt Nürnberg

Tropfverluste von Kraftstoff oder Motoröl

Wann muss das Umweltamt eingeschaltet werden?

Es kommt immer wieder vor, dass Pkw Kraftstoff oder Öl verlieren. Die Flecken fallen bereits bei geringen Mengen auf und sind mindestens ein optisches Ärgernis, in manchen Fällen geht sogar Gefahr für die Umwelt oder Verkehrsteilnehmer davon aus. Doch was muss man bei nur geringen Tropfverlusten unternehmen und wem meldet man größere Ölschäden?

So ist ein Verlust von Kraftstoff, Motor- oder Hydrauliköl unterschiedlich zu bewerten, je nachdem, ob es sich nur um geringe Tropfverluste oder um größere Mengen handelt, auf welchem Untergrund sich der Schaden ereignet, wie die örtlichen Gegebenheiten sind und ob ein Schaden auf Privatgrund oder öffentlicher Fläche vorliegt.

Ölfleck auf versiegelter Fläche, Bild © Stadt Nürnberg

Gefahr für Grundwasser oder andere Gewässer

Laufen durch einen Unfall größere Mengen wassergefährdender Stoffe aus, so ist je nach örtlicher Gegebenheit eine schädliche Bodenveränderung zu befürchten und es besteht die Gefahr, dass Gewässereigenschaften nachteilig verändert werden. In diesen Fällen muss dringend gehandelt werden, um Umweltschäden zu verhindern oder ggf. zu sanieren.

Bitte informieren Sie in folgenden Fällen unverzüglich das Umweltamt, damit die erforderlichen Maßnahmen geprüft und veranlasst werden können. Des Weiteren kann eine Meldung bei Polizei und Feuerwehr erforderlich sein.

  • Gefährdung von Gewässern oder Grundwasser: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wie geringer Grundwasserflurabstand, unmittelbare Nähe zu einem Gewässer und größere Schadstoffmenge ist eine Beeinträchtigung von Boden, Grundwasser oder oberirdischen Gewässern nicht auszuschließen.
  • Unbefestigte Flächen: Kraftstoff oder Motoröl gelangt auf Rasen-, Wiesen-, Acker-, Wald- oder sonstige unversiegelte Flächen und kann in den Boden eindringen.
  • Wasserschutzgebiete: Der Schadensort liegt innerhalb eines festgesetzten Wasserschutzgebiets. Hier gelten besondere wasserrechtliche Anforderungen.

Kleinere Tropfverluste auf privaten Grundstücken

Bei kleineren Tropfverlust auf einer befestigten privaten Fläche (beispielsweise asphaltierte Hof- oder Garageneinfahrt) handelt es sich grundsätzlich um privatrechtliche Angelegenheiten.

Verwenden Sie geeignete Ölbindemittel oder andere passende Reinigungsverfahren, um vorsorglich ein Abschwemmen von Mineralöl in die Kanalisation oder angrenzende unbefestigte Flächen zu vermeiden! Oder beauftragen Sie eine professionelle Reinigungsfirma.

Sofern Sie nicht selbst Grundstückseigentümer sind, sollten Sie sich wegen der Reinigung mit dem Eigentümer in Verbindung setzen.

Geringe Mengen auf befestigten Flächen

Gelangen geringe Mengen von Kraftstoff oder Motor- oder Hydrauliköl auf befestigte Flächen, wie asphaltierte Straßen, gepflasterte Wege oder Betonflächen, führt dies aufgrund der vorhandenen Versiegelung in der Regel nicht zu einer unmittelbaren Gefährdung von Boden oder Grundwasser.

Bei Eindringen von größeren Schadstoffmengen in den Untergrund, insbesondere auf unbefestigten oder nicht ausreichend befestigten Flächen und in der Nähe von Bächen, Flüssen oder Seen können aber Gefahren für die oberirdischen Gewässer oder das Grundwasser bestehen.

Bitte informieren Sie das Umweltamt, wenn zu befürchten ist, dass größeren Schadstoffmengen in den Untergrund eindringen oder eine Gefährdung von Gewässern besteht!

Tropfverluste auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen

Sind größere Mengen an Kraftstoff oder Öl auf öffentlichen Straßen oder Flächen ausgelaufen, so müssen die Polizei, die Feuerwehr und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) informiert werden. Insbesondere wenn durch die Verunreinigung eine Verkehrsgefährdung (Rutschgefahr) gegeben ist oder die Gefahr eines Umweltschadens besteht, müssen schnell geeignete Maßnahmen, wie das Aufbringen von Ölbindemittel und die fachgerechte Reinigung der betroffenen Stellen in die Wege geleitet werden.

Handelt es sich um kleinere Tropfverluste, reicht eine Meldung beim SÖR. Meldungen können in diesen Fällen über die Mängelmeldungsseite an den SÖR gerichtet werden.

Umweltamt der Stadt Nürnberg

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