Satzungen und Verordnungen suchen
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Anderungsdatum: XX.XX.XXX • Geschäftbereicht: XXXXXXXX • Rechtsstruktur: XXXXXXXXX
Die Stadtrechtssammlung im Internet ist keine amtliche Bekanntmachung im Sinne der Erlassvorschriften für Satzungen bzw. Verordnungen. Rechtlich verbindlich ist allein die im Amtsblatt der Stadt Nürnberg bekannt gemachte Fassung des Stadtrechts; die Fundstelle ist nach der Überschrift der jeweiligen Vorschrift als Klammerzusatz zum Ausfertigungsdatum angegeben. So können aus dieser Sammlung des Nürnberger Stadtrechts auch keinerlei Rechtsansprüche hergeleitet und geltend gemacht werden.
Das „Nürnberger Stadtrecht“ ist eine Sammlung der vom Stadtrat Nürnberg beschlossenen Satzungen und Verordnungen, die selbstständige Bedeutung haben.
Nicht aufgenommen sind insbesondere Bebauungspläne und Veränderungssperren als Satzungen nach dem Baugesetzbuch. Ebenfalls nicht enthalten sind die Haushaltssatzungen.
Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte auch den Hinweisen für die Benutzung des Nürnberger Stadtrechts sowie der Stadtrechtsanweisung.
Das Rechtsamt der Stadt Nürnberg betreut das Nürnberger Stadtrecht und gibt es heraus. Da auch bei größter Sorgfalt der Übertragung in die Stadtrechtssammlung Fehler leider nicht vollständig ausgeschlossen werden können, sind wir für entsprechende Hinweise dankbar.
Bei inhaltlichen Fragen zu den einzelnen Rechtsvorschriften stehen Ihnen die städtischen Fachdienststellen gerne zur Verfügung.
Die Nutzung des Nürnberger Stadtrechts ist für eigene Zwecke zugelassen. Eine weitergehende, gewerbliche Nutzung, ganz oder in Teilen, insbesondere zum Zwecke von Änderungen oder Verarbeitung beziehungsweise Weitergaben in Datei- oder Druckform ist nicht zulässig
Streifen Sie durch wichtige Entwicklungspunkte des Nürnberger Stadtrechts seit dem Jahr 1040.
Mit der Veröffentlichung im GeoPortal Nürnberg finden Sie die Nürnberger Bebauungspläne im Internet. Das Auskunftstool enthält planungsrechtliche Informationen über übergeleitete Baulinienpläne und Bebauungsplansatzungen, deren Verfahren auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes bzw. des Baugesetzbuches durchgeführt wurden bzw. werden. Dies gilt auch für deren Änderungen und Ergänzungen sowie für Abrundungs-, Einbeziehungs- und Außenbereichssatzungen. Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über die Bebauungspläne im Verfahren.