"Dez ersten habent die purger von dem rat gesetzet, daz ... " und "Ez verbietent auch unser herren von dem rat, daz..." beginnen viele Vorschriften in den ältesten Gesetzbüchern Nürnbergs aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts.
Wer diese alten Gesetzessammlungen mit dem gegenwärtigen Ortsrecht vergleicht, wird auf den ersten Blick den ungeheuren Fortschritt sehen, den eine deutsche Stadt, getragen vom Strom der Zeit, innerhalb von sieben Jahrhunderten verzeichnen kann. Auffällig ist sofort der Unterschied zwischen damals und heute: in der Vergangenheit nur patriarchalische Vorschriften auf einzelnen Lebensgebieten, wo es not tat, in der Gegenwart jedoch eine umfassende Reglementierung des menschlichen Lebens von der Wiege bis zum Grabe durch Staat und Gemeinde. Dies ist nicht zu verwundern, da Nürnberg um 1300 wohl noch nicht einmal zehntausend Einwohner gezählt hat, während es heute fast eine halbe Million beherbergt und betreut. Bis 1806 war Nürnberg als Glied des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ein Stadtstaat, der seit dem 14. Jahrhundert Rechtsprechungs- und Gesetzgebungshoheit besaß. Heute ist Nürnberg eine bayerische Stadt, die nur im eigenen und übertragenen Wirkungskreis innerhalb des Stadtgebietes Satzungen und Verordnungen zu schaffen vermag, während Legislative und Judikative dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland zusteht. Trotz dieser grundlegenden Verschiedenheiten spannt sich zwischen beiden Epochen ein verbindender Bogen. Wer die alten, glücklicherweise erhaltenen Gesetze aufmerksam liest, wird überrascht erkennen, dass ihre Bestimmungen auf dem Gebiete des Nahrungsmittel-, Bau- und Feuerschutzwesens den heutigen Vorschriften ähneln. Dies erinnert daran, dass das moderne Wirtschaftsverwaltungs- und Sicherheitsrecht in den Städten des ausgehenden Mittelalters entwickelt worden ist.