
Mit dem Schallschutzfensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg Schallschutzmaßnahmen in bestehenden Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen, in denen erhöhte Lärmwerte gemessen werden.

Mit dem Schallschutzfensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg Schallschutzmaßnahmen in bestehenden Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen, in denen erhöhte Lärmwerte gemessen werden.
Förderfähige Schallschutzmaßnahmen sind der Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmten Rollladenkästen und elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüftern.
Auskunft über die Förderfähigkeit Ihres Anwesens gibt die Anwendung „Schallschutzfenster online“. Die Richtlinien des Schallschutzfensterprogramms enthalten weitere Informationen. Das Antragsformular können Sie herunterladen, ausfüllen und unterschrieben mit den benötigten Unterlagen beim Stab Wohnen einreichen.

Menschen mit Behinderung oder schwer kranke Menschen können ein leistungsfreies Darlehen (Zuschuss) bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum bedingt durch Art und Grad der Behinderung notwendig werden.
Dazu zählen zum Beispiel der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (etwa eine Rampe für Rollstuhlfahrer, ein Treppenlift etc.).
Antragsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenze des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes einhalten.
Ausführliche Informationen sind im Merkblatt „Fördermittel zur barrierefreien Anpassung von Wohnraum“ und auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zusammengestellt.
Vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme beim Stab Wohnen erforderlich. Bitte verwenden Sie folgendes Formular und senden uns dieses mit den genannten Unterlagen per Kontaktformular zu.
Mieter und Eigentümer von eigengenutzten Eigenheimen sowie eigengenutzten Eigentumswohnungen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Wohngeld (Lastenzuschuss).