Umbau und Neubau
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird
Auf Grund der Mittelsituation kann bis Jahresende 2025 kein Antrag auf staatliche Förderung von Umbau, Neubau und Modernisierung von Wohnraum für Auszubildende gestellt werden.
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird
gefördert.
Über die Förderkonditionen und die Förderrichtlinie informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Für die Antragstellung sind die amtlichen Stabau-Vordrucke zu verwenden. Vor Antragstellung ist in jedem Fall ein Informationsgespräch beim Stab Wohnen erforderlich!
Die erforderlichen Antragsformulare gibt es beim Stab Wohnen und zum Herunterladen beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.