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Zweckentfremdung

Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

Die Stadt Nürnberg hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum umgesetzt. Aufgrund weiter steigender Einwohnerzahlen ist absehbar, dass die Wohnungssituation in Nürnberg trotz erheblicher Anstrengungen beim Wohnungsneubau angespannt bleibt. Daher ist es erforderlich, neben der bisherigen Schwerpunktsetzung auf den Wohnungsneubau auch den Wohnungsbestand zu erhalten, der durch Zweckentfremdung verlorenzugehen droht.

Denn wir stellen fest, dass beispielweise immer mehr Wohnungen für längere Zeiträume oder dauerhaft kurzfristig wechselnden Ferienvermietungen über Internetplattformen dienen. Aus Wohnraum wird damit gewerbsmäßige Fremdenbeherbergung. Der Stadtrat hat daher eine Zweckentfremdungsverbotssatzung beschlossen, die Vorgänge unter Genehmigungsvorbehalt stellt, bei denen Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. Im Vordergrund steht dabei, zweckfremd genutzten Wohnraum wieder dem freien Wohnungsmarkt zuzuführen.

Zweckfremde Nutzung kann sein:

  • die gewerbliche oder berufliche Nutzung von Wohnraum
  • eine ungenehmigte Vermietung als Ferienwohnung
  • Leerstand
  • Abriss

Die Genehmigung für eine Zweckentfremdung von Wohnraum muss mit dem nachstehenden Formular beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Informationsblatt Zweckentfremdungsverbot.

Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS

Bayerisches Zweckentfremdungsgesetz (ZwEWG)

Stab Wohnen

Marienstraße 6

90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-3054

Telefax 09 11 / 2 31-75 41

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