Für den Erwerb oder die Schaffung von Eigenwohnraum bieten die Bayerische Landesbodenkreditanstalt und der Freistaat Bayern ein für 10 bzw. 15 Jahre zinsverbilligtes Darlehen an. Der Höchstbetrag des Darlehens darf ein Drittel der Gesamtkosten nicht überschreiten.
In sozial dringlichen Fällen kann - zusätzlich zum zinsverbilligten Darlehen - ein Kinderzuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind gewährt werden.
Einzelheiten und die aktuellen Konditionen des Programms stellt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zusammen.
Antragsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenze des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes einhalten.
Da die Mittel nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.
Die Fördermittel sind für Vorhaben im Stadtgebiet Nürnberg beim Stab Wohnen zu beantragen. Hier wird auch darüber entschieden.
Einkommensgrenzen und -berechnung sowie weitere Voraussetzungen werden in der Broschüre „Wohneigentum - Bau oder Erwerb“ näher erläutert.
Vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme beim Stab Wohnen erforderlich. Bitte verwenden Sie den "Erhebungsbogen Erstkontakt Wohnbauförderung" und senden uns diesen mit den genannten Unterlagen zu.
Kontaktaufnahme bitte nur über die folgende E-Mail Adresse: foerderung.eigenwohnraum@stadt.nuernberg.de
Die Stadt Nürnberg unterstützt junge Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die in Nürnberg ein Familienheim bauen oder erwerben wollen, mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.
Er erhöht sich für das zweite und jedes weitere Kind um je 3.000 Euro.
Der Zuschuss kann nur mit dem Zinsverbilligungsprogramm beantragt werden, es gelten die Vorgaben für das staatliche Baudarlehen.
Schallschutzfensterprogramm
Mit dem Schallschutzfensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg den Einbau von Schallschutzfenstern in bestehenden Wohngebäuden an bestimmten Hauptverkehrsstraßen