
Umbau, Neubau und Modernisierung
Der Stab Wohnen hat Broschüren erstellt, die detailliert Auskunft zu den Fördermöglichkeiten von Neu- und Umbauten sowie zur Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern geben.
Auf Grund der Mittelsituation kann bis Jahresende 2025 kein Antrag auf staatliche Förderung von Umbau, Neubau und Modernisierung von Mietwohnraum gestellt werden.

Der Stab Wohnen hat Broschüren erstellt, die detailliert Auskunft zu den Fördermöglichkeiten von Neu- und Umbauten sowie zur Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern geben.

Zusätzlich informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm.

Für die Antragstellung sind die amtlichen Stabau-Vordrucke zu verwenden. Vor Antragstellung ist in jedem Fall ein Informationsgespräch beim Stab Wohnen erforderlich!
Die erforderlichen Antragsformulare gibt es beim Stab Wohnen und zum Herunterladen beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.