Was ist der Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan soll Maßnahmen zur Verringerung des Lärms festlegen.
Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung ist geteilt. Die Stadt Nürnberg führt die Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr, sowie die Straßen- und U-Bahnen durch. Der Aktionsplan wird durch den Nürnberger Stadtrat beschlossen.
Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. Für den Flugverkehr und die Autobahnen ist die Regierung von Mittelfranken zuständig. Hinweise zu diesen Lärmquellen kann die Stadt Nürnberg auf Grund ihrer Zuständigkeit nicht in ihrer Lärmaktionsplanung berücksichtigen.
Lärmprobleme aus anderen Bereichen (zum Beispiel Freizeitlärm oder Nachbarschaftslärm) können im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht behandelt werden.
