Wassersport in Nürnberg - Wo Bootfahren erlaubt ist

Sobald die Temperaturen steigen, verbringen die Menschen mehr Zeit in der Natur und damit auch am und im Wasser. Einige Gewässer in Nürnberg bieten die Gelegenheit, mit dem Boot aufs Wasser zu gehen.

Nachdem jedoch nicht überall das Bootfahren erlaubt ist, ist hier eine Übersicht des Stadtkerngebietes dargestellt. Die gesamte Karte des Stadtgebietes erhalten Sie, wenn Sie das Bild vergrößern.
Das Merkblatt "Wassersport in Nürnberg - Wo Bootfahren erlaubt ist" finden Sie als downloadbare pdf-Datei am Ende der Seite.

Karte "Wo Bootfahren in Nürnberg erlaubt ist"

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Hinweis: Gesamtkarte "Wo Bootfahren in Nürnberg erlaubt ist" wird nach Bildvergrößerung dargestellt.

Rednitz

Erlaubt ist das Bootfahren (d.h. Befahren mit eigener Muskelkraft, wie z.B. Ruderboote, Schlauchboote, Surfbretter, Stand Up-Paddling o.ä.) auf der gesamten Rednitz.

Ausgeschlossen sind Motorboote.


Pegnitz und Wöhrder See

Erlaubt ist das Befahren mit eigener Muskelkraft in folgenden Abschnitten:

  • im Osten zwischen Stadtgrenze Schwaig/Nürnberg bis zum Bereich Ludwig-Erhard-Brücke/ Flußstraße;
  • auf dem Unteren Wöhrder See in der Zeit vom 16. März bis 31. Oktober im Bereich zwischen Eisenbahnbrücke und Wehr Adenauerbrücke; dabei darf die Bojenabgrenzung oberhalb des Wehres an der Adenauerbrücke nicht überfahren werden. Dies gilt auch für die Nutzer des Bootsverleihs.
  • im Westen Nürnbergs ab dem Bereich Lederersteg flussabwärts in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober.

Ausgeschlossen sind Motorboote.

Volkspark Dutzendteich

Verboten ist das Befahren aller Gewässer des Volksparkes Dutzendteich (insbesondere des Großen Dutzendteiches), sowohl mit motorisierten Booten als auch mit nicht motorisierten Booten.
Bootsfahrten sind jedoch über den dortigen Bootsverleih möglich.

Main-Donau-Kanal

Der Main-Donau-Kanal ist eine Bundeswasserstraße. Beim Befahren des MDK ist die Verkehrsvorschrift (Binnenschifffahrtsstraße-Ordnung) zu beachten.
Fahrzeuge bis zu 3 PS sind zu kennzeichnen, Fahrzeuge mit mehr als 3 PS benötigen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen.

Informationen für Wassersportler unter:


Ludwig-Donau-Main-Kanal

Bootfahren ist auf dem Ludwig-Donau-Main-Kanal erlaubt, jedoch ist er aufgrund von Schleusen, Durchlässen, Straßenkreuzungen usw. für jegliches Bootfahren ungeeignet.

Modellboote

Modellboote ohne Verbrennungsmotor dürfen in der Regel in Gewässer außerhalb von Grünanlagen (z.B. Volkspark Dutzendteich, Marienbergparkweiher, Stadtparkweiher, Tullnauweiher, Valznerweiher, Metthingweiher, Langwassersee), sowie außerhalb von Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten eingesetzt werden.

Der Betrieb von Modellbooten mit Verbrennungsmotor ist grundsätzlich auf allen Gewässern verboten.

Technischer Umweltschutz


Ferdinand Ruf

Telefon 09 11 / 2 31-38 71

Telefax 09 11 / 2 31-25 83

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