Gewässer sind zum einen oberirdische Gewässer wie Flüsse, Bäche und Gräben, zum anderen unterirdische wie das Grundwasser. Benutzungen sind vor allem die Entnahme von Wasser und Einleitungen in Gewässer.
Beispiele für genehmigungspflichtige Benutzungen sind Bauwasserhaltungen, Versickerungsanlagen oder Brunnen. Für den Gemeingebrauch von Wasser ist dagegen keine Genehmigung notwendig.
Das Umweltamt berät Bürger und Unternehmen bezüglich geplanter Gewässerbenutzungen und klärt unter anderem folgende Fragen: