Bäume haben in dicht besiedelten Bereichen eine große Bedeutung. Sie sichern die Lebensqualität, verbessern das Kleinklima, mindern die Schadstoffbelastung, bieten Lebensraum für Tiere und leisten vieles mehr. Das Ziel des Baumschutzes ist es, die Durchgrünung im innerstädtischen Bereich zu erhalten.
Die Stadt Nürnberg hat seit 1977 eine Verordnung zum Schutz von Bäumen, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gilt. Geschützt sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 100 cm Höhe) und alle Ersatzpflanzungen. Ausgenommen sind Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie). Nicht verboten, aber anzeigepflichtig, sind fachgerechte Pflegemaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Beabsichtigen Sie einen Baum zu fällen, zurückzuschneiden oder sonstige Eingriffe an ihm oder dem Wurzelbereich durchzuführen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Vor einer Baumbeseitigung muss erst geprüft werden, ob ein fachgerechter Kronenrückschnitt auch ausreicht.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich auch an anerkannte Fachfirmen.