Bau- und Abbruchabfall

Abbruch von Gebäuden

Abfälle, die beim Bau oder Abbruch entstehen unterliegen unter Anderem dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die anfallenden nicht gefährlichen Abfälle unterliegen der Gewerbeabfallverordnung.

Schon beim Rückbau muss insbesondere darauf geachtet werden, dass belastete und andere Stoffe getrennt werden.

Wie kommt es zu Belastungen und wie bringt man in Erfahrung, um welche Substanzen es sich handelt?

Belastungen der rückzubauenden und zu entsorgenden Materialien können bereits durch die beim Bau verwendeten Baustoffe oder durch die Nutzung in die Bausubstanz eingetragen worden sein. Von daher muss vor Beginn des Rückbaus die Entstehungs- und Nutzungsgeschichte recherchiert werden, da aus dieser Rückschlüsse auf verwendete Baustoffe (z.B. Asbest) oder nutzungsbedingte Schadstoffeinträge (z.B. Mineralölverunreinigungen) gezogen werden können.

Weiter ist die Analyse einzelner Bauteile (z.B. Putz) erforderlich um die Schadstoffbelastung schon frühzeitig zu erkennen. So können belastete Materialien von unbelasteten getrennt und die Entsorgung geplant werden. Durch fundierte Kenntnisse der Belastung oder auch der Schadstofffreiheit einzelner Bauteile, können anfallende Abfallströme vorab gut geplant werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Kostensicherheit und beschleunigte Baufeldfreimachung.

Technischer Umweltschutz


Frau Cirener

Telefon 09 11 / 2 31-41 09

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