Entsorgung betrieblicher Abfälle

Industrieabfall

Ein Abfallbesitzer, der einen Dritten mit der Entsorgung der Abfälle beauftragt und diesem hierzu den Besitz daran überträgt, bleibt weiterhin für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Ein Entsorgungsunternehmen muss mit entsprechender Sorgfalt ausgesucht und beauftragt werden.

Bei der Entsorgung ist den Vorgaben des KrWG Folge zu leisten und zunächst zu prüfen, ob es für den anfallenden Abfall eine Verwertungsmöglichkeit gibt. Gibt es diese nicht, unterliegt der Abfall der Überlassungspflicht.

Wohin mit dem Abfall?

Bei im Stadtgebiet Nürnberg anfallenden Abfällen muss der zu beseitigende Abfall an die Deponie-Süd oder an die GSB (Gesellschaft zur Sondermüllbeseitigung in Bayern) angeliefert werden. Bei der Wahl des Verwertungsweges ist größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Insbesondere bei der Frage, ob die jeweilige Verwertungsanlage in der Lage ist den Abfall zu behandeln und ob die entsprechende Genehmigung vorliegt.

Gefährliche Abfälle

Für gefährliche Abfälle muss der Entsorgungsweg vorab gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Umwelt mittels der sogenannten „Vorabkontrolle“ als erster Teil des Nachweisverfahrens dokumentiert werden (Entsorgungsnachweis). Jeder einzelne Entsorgungsvorgang ist durch das Begleitscheinverfahren zu dokumentieren.

Für abfallerzeugende und behandelnde Betriebe gibt es Regelungen zu Abfallbeauftragten, Abfallverzeichnis und Nachweisverfahren.

Technischer Umweltschutz


Herr Lange

Telefon 09 11 / 2 31-43 20


Frau Cirener

Telefon 09 11 / 2 31-41 09

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