Ein Abfallbesitzer, der einen Dritten mit der Entsorgung der Abfälle beauftragt und diesem hierzu den Besitz daran überträgt, bleibt weiterhin für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Ein Entsorgungsunternehmen muss mit entsprechender Sorgfalt ausgesucht und beauftragt werden.