Informationen zu Asbest und asbesthaltigen Materialien

Auf dieser Seite haben wir für Sie Informationen zu folgenden Punkten zusammengestellt:


A.) Was ist Asbest?

Asbest ist ein natürlich vorkommendes, faserförmiges Material. Aufgrund seiner Langlebigkeit, seiner Beständigkeit gegen Hitze und Korrosion und seiner Isolierfähigkeit war Asbest früher ein beliebter Einsatzstoff und fand seit etwa 1930 in einer Vielzahl von Produkten Verwendung.

Achtung

Seit 1993 ist die Herstellung, das Inverkehrbringen und die (Wieder)Verwendung von Asbest in Deutschland wegen des hohen Gesundheitsgefährdungspotenzials vollständig verboten.

Produkte, die nach 1993 hergestellt wurden, sind asbestfrei. Viele der äußerst langlebigen Asbestprodukte, die vor dem Verbot hergestellt wurden, sind aber nach wie vor verbaut.
Ob ein Produkt Asbest enthält, kann grundsätzlich bei dem Produkthersteller erfragt bzw. durch eine Untersuchung festgestellt werden.

Man unterscheidet zwei verschiedene Asbestprodukte:

1. Schwach gebundener Asbest

Schwach gebundener Asbest (Spritzasbest, Weichasbest)
enthält einen Asbestanteil von 25-40 % und nur einen geringen Anteil an Bindemitteln. Daher sind die Asbestfasern nicht ausreichend fest gebunden. Bereits durch leichtes Anstoßen oder durch Erschütterung können Asbestfasern freigesetzt werden. Beispiele sind:

  • Spritzasbest als Brandschutzisolierung von Stahlträgern und Betondecken und -wänden
  • Asbesthaltige Leichtbauplatten
  • Asbesthaltige Wärmedämmmaterialien aus Nachtspeicheröfen
  • Brandschutzklappen und Füllungen in Brandschutztüren
  • Asbesthaltige Bodenbeläge: „Cushion-Vinyl-Beläge“

2. Fest gebundener Asbest (Asbestzement)

Fest gebundener Asbest (Asbestzement) enthält einen vergleichsweise hohen Anteil an Bindemitteln bei einem Asbestanteil von 10-15 %. Die Asbestfasern sind relativ fest gebunden. Beispiele sind:

  • Welldachplatten („Eternitplatten“)
  • Asbesthaltige Fassadenplatten
  • Asbesthaltige Bodenbeläge: „Vinyl-Asbest-Fliesen“, „Floor-Flex-Platten“
  • Asbesthaltige Lüftungsrohre und Abgaskamine
  • Asbesthaltige Pflanzengefäße

Wichtige Informationen

Link

Link

Merkblatt


Illustration Gesundheitsgefahren durch Einatmen von Asbestfasern

B.) Welche Gesundheitsgefahren gehen von Asbest aus?

Asbest wird als krebserzeugender Gefahrstoff mit besonders hohem Gefährdungspotenzial eingestuft. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können.
Über die Atemluft können Asbestfasern unbemerkt in den Organismus gelangen. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe schädigen.

Schwere Folgen für die Gesundheit

Schwere Krankheiten wie die sog. Asbestose (Lungenverhärtung durch entstehendes Narbengewebe) oder Lungenkrebs können die Folge sein. Die Zeit vom Einatmen der Asbestfasern bis zum Auftreten einer darauf zurückzuführenden Erkrankung ist lang und kann mehrere Jahrzehnte dauern

Achtung

Das größte Risiko geht von Produkten mit schwach gebundenem Asbest aus, da hier leicht Asbestfasern freigesetzt werden und in die Lunge gelangen können.

Asbestfasern in Asbestzementprodukten dagegen sind fest eingebunden, sodass hier in der Regel ohne mechanische Einflüsse keine Fasern freigesetzt werden. Asbestzementprodukte sind auch heute noch in sehr vielen Gebäuden verbaut. Solange die Produkte intakt und unbeschädigt sind und nicht mechanisch bearbeitet werden, gehen von fest gebundenen Asbestprodukten keine Gefahren für die Gesundheit durch die Freisetzung von Asbestfasern aus.

Werden die Produkte allerdings bearbeitet, z.B. im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, ist höchste Vorsicht geboten, denn bei einem unsachgemäßen Umgang können auch hier Asbestfasern freigesetzt werden, die dann in die Lunge gelangen.


C.) Arbeiten an asbesthaltigen Materialien

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an asbesthaltigen Materialien

Wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren beim Umgang mit Asbest dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen nur unter Beachtung strenger Vorschriften durchgeführt werden. Maßgeblich hierbei sind vor allem die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519). Bei Verstößen drohen nicht nur behördliche Anordnungen bis zur Einstellung der Arbeiten, sondern auch Strafverfolgungen sowie privatrechtliche Schadensersatzforderungen.

Gewerbebetriebe

Führt ein Gewerbebetrieb Arbeiten an Asbest durch, so sind die strengen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) zwingend einzuhalten.
Arbeiten an Asbestprodukten dürfen nur von Fachbetrieben mit dem vorgeschriebenen Sachkundenachweis durchgeführt werden. Die Arbeiten sind sieben Tage vor Beginn anzuzeigen.

Zuständig für den Vollzug dieser Vorschriften ist das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Privatpersonen

In Ausnahmefällen dürfen Arbeiten an Asbestzementprodukten auch durch Privatpersonen in Eigenregie durchgeführt werden – jedoch nur, wenn sichergestellt werden kann, dass sämtliche rechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Da Privatpersonen in der Regel nicht über eine ausreichende Sachkunde bzw. Erfahrung im Umgang mit Asbest verfügen, um die hohen Anforderungen zu erfüllen, raten wir dringend davon ab, die Arbeiten in Eigenregie durchzuführen!

Informationen dazu, was Privatpersonen bei Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien beachten müssen, erhalten Sie in unserem Merkblatt zum Umgang mit Asbest.


D.) Entsorgung von Asbest

Achtung

Ausgebaute asbesthaltige Materialien müssen entsorgt werden. Sie dürfen nicht wiederverwendet oder sonst in Verkehr gebracht werden!
Jeglicher Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist verboten.
Dazu gehört neben dem Verwenden (z.B. als Abdeckung für Brennholz) auch das Verschenken, Veräußern sowie bereits das Lagern von Asbestprodukten.
Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat dar.

Asbesthaltige Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen entsorgt werden.
Für im Stadtgebiet Nürnberg anfallende asbesthaltige Abfälle ist das die Reststoffdeponie Süd.


Link


Reststoffdeponie Süd

Marthweg 201

90455 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 78 024

Telefax 0911 / 231 - 78 021


Nahaufnahme der Tastatur eines weißen Festnetztelefons.

E.) Ansprechpartner

Achtung

Bei Verstößen im Umgang mit Asbest sollte die Polizei unter der 110 gerufen werden.

Informationen über Arbeiten an asbesthaltigen Produkten erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg.

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsichtsamt Dezernat 2

Roonstr. 20

90429 Nürnberg

Telefon 0911/928-0

<<>>

Weitere Ansprechpartner bei der Stadt Nürnberg, vor allem für den Privatbereich:

Bauordnungsbehörde (Bauarbeiten)

DLZ BAU

Lorenzer Straße 30

90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-30 00

Telefax 09 11 / 2 31-30 10

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Umweltamt (Abfallentsorgung, Beratung)

Umwelttelefon

Bauhof 2

90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 23 1-23 04

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/asbest.html>