Der Grünordnungsplan (GOP) ist die ökologische Grundlage für die Bebauungsplanung.
Entwickelt wird er aus den im Landschaftsplan dargestellten Zielen und Maßnahmen. Diese streben an, Freiräume für Mensch und Natur zu erhalten, zu entwickeln und neu zu schaffen. Sie werden im GOP planerisch aufbereitet und konkretisiert.
In Nürnberg ist der GOP fester, obligatorischer Bestandteil jedes Bebauungsplans. Seine Maßnahmen werden mit Rechtskraft des Bebauungsplanes rechtsverbindlich und müssen bei Realisierung des Bebauungsplanes umgesetzt werden.
Es besteht die Möglichkeit, auch eigenständige rechtsverbindliche Grünordnungspläne – ohne Bebauungsplanung - zu erstellen, z.B. zur Freihaltung von Landschaftsräumen oder Entwicklungsmaßnahmen für ökologisch wertvolle Flächen.