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Grünordnung   

Der Grünordnungsplan (GOP) ist die ökologische Grundlage für die Bebauungsplanung.

Entwickelt wird er aus den im Landschaftsplan dargestellten Zielen und Maßnahmen. Diese streben an, Freiräume für Mensch und Natur zu erhalten, zu entwickeln und neu zu schaffen. Sie werden im GOP planerisch aufbereitet und konkretisiert.

In Nürnberg ist der GOP fester, obligatorischer Bestandteil jedes Bebauungsplans. Seine Maßnahmen werden mit Rechtskraft des Bebauungsplanes rechtsverbindlich und müssen bei Realisierung des Bebauungsplanes umgesetzt werden.

Volkspark Dutzendteich

Beispiele solcher Ziele bzw. Maßnahmen sind:

  • Erhalt von wertvollen Bäumen und Sträuchern sowie Neupflanzungen.
  • Festsetzung von nutzbaren öffentlichen und privaten Freiräumen für die Erholungsnutzung.
  • Maßnahmen wie das Pflanzen von Baumreihen und Alleen in Straßenräumen.
  • Einbindung von Baugebieten in die Landschaft
  • Fassaden- und Dachbegrünungen.
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft.

Es besteht die Möglichkeit, auch eigenständige rechtsverbindliche Grünordnungspläne – ohne Bebauungsplanung - zu erstellen, z.B. zur Freihaltung von Landschaftsräumen oder Entwicklungsmaßnahmen für ökologisch wertvolle Flächen.

Umweltplanung

 

Andrea Hilker

Telefon: 0911 / 231 - 23 19

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  •  Titelbild: © Umweltamt Nürnberg
  •  Volkspark Dutzendteich: © Stadt Nürnberg / Umweltamt